11.09.2023 | Presseinfo Nr. 25
Zukunftstag unter dem Motto „Ausbildung meine Zukunft!“ in der Agentur für Arbeit Heidelberg
30.06.2023 | Presseinfo Nr. 20
Arbeitslosigkeit wieder leicht gesunken
Arbeitslosenquote bleibt bei 4,1 Prozent
23.01.2023 | Presseinfo Nr. 2
Agentur für Arbeit Heidelberg und Geschäftsstellen am 1. Februar geschlossen
Wichtig: Betrifft nicht den Bereich der Grundsicherung (SGB II)
03.01.2023 | Presseinfo Nr. 1
Dynamik am Arbeitsmarkt verhalten
Erfreulicher Rückgang bei Langzeitarbeitslosigkeit
30.05.2022 | Presseinfo Nr. 16
Schnell ins Praktikum zur Berufsorientierung
Damit in diesem Sommer die Berufsorientierung wieder in die Betriebe zurückkehrt und sich Jugendliche in Berufen ausprobieren können, hat die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Heidelberg zusammen mit der Metropolregion Rhein-Neckar, der Industrie und Handelskammer Rhein-Neckar, Südwestmetall und der Handwerkskammer Rhein-Neckar-Odenwald die Praktikumswoche organisiert.
24.02.2022 | Presseinfo Nr. 5
Zurück in den Beruf – steigen Sie mit uns wieder ein!
Am Donnerstag, dem 3. März 2022 findet von 9 bis 15 Uhr ein Telefonaktionstag der Agenturen für Arbeit in Baden-Württemberg statt. Denn wer wieder zurück ins Berufsleben will, hat viele Fragen, vor allem: Wie gelingt der Wiedereinstieg? Und wer unterstützt mich dabei?
24.02.2022 | Presseinfo Nr. 4
Willkommen Weltfrauentag am 8.3.22
Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagenturen Heidelberg und Mannheim, sowie der Gleichstellungsbeauftragten - Sie sind herzlich eingeladen!
10.02.2022 | Presseinfo Nr. 3
Job | Familie | Karriere 2022 Digitale Vorträge: „Bewerbungsstrategien“ und „Vorstellungsgespräch“
Eine erfolgreiche Bewerbung erfordert eine individuell auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Strategie - und gute Vorbereitung.
03.02.2022 | Presseinfo Nr. 2
Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März!
Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.