Arbeitslosmeldung: Ab dem 1. Januar 2022 auch online möglich

Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Der seit Jahren erfolgreiche Weg der Online-Arbeitssuchendmeldung wird nun erweitert und macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.

16.12.2021 | Presseinfo Nr. 86

„Über tausend Kundinnen und Kunden haben bereits diesen einfachen Service genutzt. Sie bewerten es durchweg positiv, dass sie unter anderem die Arbeitsuchend-meldung schnell und zuverlässig online erledigen und direkt einen der angebotenen Beratungstermine buchen können“, erklärt Michael Knöll, Teamleiter in der Agentur für Arbeit Heilbronn. „So ist auch eine schnelle Antragstellung und Auszahlung von Arbeitslosengeld möglich. Wir hoffen, dass weiterhin möglichst viele dieses Online-Angebot nutzen. Zudem helfen Ihre Erfahrungen, unser Online-Angebot weiter zu verbessern.“

Der neue online Service ermöglicht den Kundinnen und Kunden rund um die Uhr und ohne unnötige Fahr- und Wartezeiten sich arbeitslos zu melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online -Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).

Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter:

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