Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Die Fachberater und Fachberaterinnen der Integrationsfachdienste informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber.

30.11.2022 | Presseinfo Nr. 75

Das Teilhabestärkungsgesetz überträgt den Integrationsämtern seit dem

01. Januar 2022 die Aufgabe der flächendeckenden Einrichtung von „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX“.

In Baden-Württemberg werden diese Aufgaben von den Fachberatern und Fachberaterinnen der Integrationsfachdienste übernommen.

Diese nehmen für die Arbeitgeber eine trägerunabhängige Lotsenfunktion ein.

Die Fachberater und Fachberaterinnen der Integrationsfachdienste informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber. Sie sprechen diese an, um sie für die Ausbildung, Einstellung oder dauerhafte Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren.

Sie stehen den Arbeitgebern bei allen Fragen rund um das Thema „Behinderung und Arbeit“ zur Verfügung. Sie beraten unter anderem über mögliche finanzielle Leistungen, über technische Hilfen.und unterstützen auch bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.

Das Angebot ist kostenlos und stellt eine verlässliche Begleitung und Unterstützung für alle Arbeitgeber dar.

Die Agentur für Arbeit Heilbronn arbeitet mit dem Integrationsfachdienst bei der Aufgabenerledigung partnerschaftlich zusammen.

Die Einheitliche Ansprechstelle für den Stadt- und Landkreis Heilbronn ist wie folgt zu erreichen:

Integrationsfachdienst Heilbronn

Wilhelmstr. 51

74074 Heilbronn  

Tel.: 0711 25083 1600

Mail: info.heilbronn@ifd.3in.de

Die Webseite der Integrationsfachdienste lautet:  www.ifd-bw.de

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