Viele Beschäftigte arbeiten als ungelernte Kraft, haben keine abgeschlossene Ausbildung oder der Abschluss liegt länger als vier Jahre zurück.
Mit dem Nachholen eines Berufsabschlusses kann die berufliche Zukunft auf sichere Füße gestellt werden. Was aber, wenn sich das nur mit einer Ausbildungsvergütung nicht umsetzen lässt?
Hier eröffnet das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz neue Möglichkeiten. Das Gesetz ermöglicht eine Umschulung, das heißt eine verkürzte Ausbildung, unter Weiterzahlung des Helferlohns. Das kann beim aktuellen Arbeitgeber oder auch bei einem anderen Arbeitgeber erfolgen. Dieser Weg ist für viele Berufe aus zahlreichen Branchen möglich. Deutschkenntnisse auf B2-Niveau sind erforderlich.
Exklusiv für Beschäftigte ist am Mittwoch, 04. Januar 2023 zwischen 18 und 20 Uhr unter 07131 969 300 für eine erste Kontaktaufnahme eine Hotline der Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit Heilbronn geschaltet.
Alternativ ist jederzeit eine Anmeldung für eine Beratung unter Heilbronn.BBiE@arbeitsagentur.de möglich.
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