Energiekostenzuschuss zum Arbeitslosengeld

Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit erhalten Energiekostenzuschuss zum Arbeitslosengeld

04.08.2022 | Presseinfo Nr. 75

Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit, die im Juli 2022 mindestens an einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten, erhalten einmalig 100 Euro zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld. Die Auszahlung erfolgt automatisch Ende August bis Anfang September 2022. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Die Empfänger der Grundsicherung haben die Energiekostenpauschale bereits Ende Juli über die Jobcenter erhalten.