Moment mal...
sofern eine Qualifizierung ein beruflicher Aufstieg ist bzw. über Aufstiegs-BAföG förderbar ist, kann sie nicht über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden.
Brechen Sie an dieser Stelle Ihre Planung jedoch nicht ab - lassen Sie sich von uns beraten.
Vielleicht finden wir ja eine Möglichkeit!
Ihre Ansprechpartner finden Sie in der rechten Spalte.