Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein
Märkischer Kreis. Die Agentur für Arbeit Iserlohn bleibt auch in Zeiten hoher
Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häuern gelten zum Schutz der
Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygieneund
Abstandsregeln. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag,
25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche
ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu
ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können
eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Es wird empfohlen, für
persönliche Gespräche einen Termin zu vereinbaren. Die persönliche
Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am
Notfallschalter möglich.
Die Öffnungszeiten der Geschäftsstellen der Iserlohner Arbeitsagentur im Kreis
Iserlohn | Mo – Mi.: 07:30 - 12:30 Uhr Do: 07:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 07:30 - 12:30 Uhr |
Menden | Mo bis Mi: 07:30 - 12:30 Uhr Do: 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 07:30 - 12:30 Uhr |
Altena | Di. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00-17:00 Uhr |
Lüdenscheid | Mo bis Mi: 07:30 - 12:30 Uhr Do: 07:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 07:30 - 12:30 Uhr |
Werdohl | Mo. 08:00 - 12.00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr |
Kierspe | Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr |
Plettenberg | Di. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr |
Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele alle Anliegen einfach und
unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices