Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II berücksichtigt.
Der Begriff der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen gesetzeskonforme Auslegung grundsätzlich eine Einzelfallprüfung voraussetzt.
Ob die Kosten angemessen sind, wird beurteilt nach
- den individuellen Verhältnissen des Einzelfalles (wie z. B. Zahl der Familienangehörigen)
- der Wohnungsgröße
Mietwohnung
In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die tatsächlichen Mietkosten (Kaltmiete einschl. kalter Nebenkosten) den festgelegten Richtwert übersteigen.
Zur Prüfung der Angemessenheit werden im Kreis Bernkastel – Wittlich die monatlichen Höchstbeträge nach dem Wohngeldgesetz herangezogen.
Eigenheim
Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, dann gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (z. B. angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen). Nicht dazu gehören die Tilgungsraten, mit denen letztlich Vermögen aufgebaut wird, was mit dem Zweck einer Fürsorgeleistung nicht vereinbar ist.
Heizkosten
Die tatsächlichen Heizkosten sind zu übernehmen, soweit diese angemessen sind.
Die Angemessenheit der Höhe der Heizkosten ist zunächst unabhängig von der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu beurteilen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass tatsächlich entstehende Heizkosten lediglich dann nicht in voller Höhe zu übernehmen sind, wenn sie bei sachgerechter und wirtschaftlicher Beheizung als nicht erforderlich erscheinen. Dies setzt eine konkrete Prüfung des Einzelfalles voraus. Als Anhaltspunkt für die Prüfung der angemessenen Heizkosten können die jährlichen Richtwerte - bundesweiter Heizspiegel - genutzt werden. Mittels Gesamtimmobiliengröße, Baujahr und Heizart werden die angemessenen Heizkosten ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass nicht ausgeschöpfte kalte Nebenkosten für eine entsprechend höhere Nettomiete genutzt werden können und umgekehrt.
Bezüglich der Selbstbeschaffung von Brennstoffen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Leistungssachbearbeiter in Verbindung.
Der Nachweis der Kosten ist mit einer Mietbescheinigung bzw. Mietvertrag, Kosten- und Zahlungsbelegen zu erbringen.
Dokumente
Höchstbeträge nach dem Wohngeldgesetz ab 2022 (PDF, 339 KB, nicht Barrierefrei)
Mietbescheinigung (PDF, 212 KB, Barrierefrei)
Weitere Informationen bzgl. Ihrer Kosten der Unterkunft finden Sie hier:
Kosten der Unterkunft - Informationen der Agentur für Arbeit