Zugang zur Agentur für Arbeit nur noch mit FFP2-Maske

Hinweise zum Zugang zur Agentur für Arbeit

10.02.2022 | Presseinfo Nr. 6

Die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ist telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich.

Zum Schutz vor Corona-Infektionen gilt bereits seit November an allen acht Standorten der Agentur für Arbeit in der Westpfalz die 2G-Regel. Das bedeutet: Besucherinnen und Besucher müssen für ihren Besuch der Agentur für Arbeit nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Für alle, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Impfstatus geben möchten, gilt Folgendes: Diese können sich online oder telefonisch beraten lassen oder eine Kurzberatung an einem Notfallschalter in der Agentur für Arbeit vor Ort wahrnehmen.

Ab sofort gilt außerdem: Besucherinnen und Besucher müssen bei ihrem Besuch eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Masken tragen dürfen.

Nach wie vor gilt die Empfehlung, für persönliche Gespräche vorab einen Termin zu vereinbaren.

Die Agentur für Arbeit bittet um Verständnis für diese Schutzmaßnahmen. Sie stellt so sicher, dass ihre Leistungsfähigkeit erhalten bleibt und Auszahlungen von Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld pünktlich durchgeführt werden können.