Falls Sie gekündigt werden, einen befristeten Arbeitsvertrag haben oder selbst kündigen, müssen Sie sich bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit melden.
Erledigen Sie dies bis bitte spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie erst später davon erfahren, melden Sie sich bis spätestens drei Tage nach Kenntniserlangung.
Diese Meldung ist wichtig, um die bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit verbleibende Zeit sinnvoll zu nutzen und um die Arbeitslosigkeit möglicherweise noch verhindern zu können.
Sie können sich online unter www.arbeitsagentur.de, telefonisch unter Nummer
0800 4 5555 00 (kostenfrei) oder persönlich in der Agentur für Arbeit melden.
Melden Sie sich persönlich arbeitslos!
Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung müssen Sie sich persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass Sie Ihr Arbeitslosengeld beantragen können.
Die für Sie zuständige Agentur für Arbeit bzw. Geschäftsstelle finden Sie über die Suchfunktion: "Finden Sie Ihre Dienststelle" auf der Startseite.
Zu Ihrer persönlichen Arbeitslosmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- gültigen Personalausweis
- alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
- lückenloser, datumgenauer Lebenslauf der letzten 7 Jahre
- Kündigungsschreiben
- Sozialversicherungsnummer