35,3 Prozent der Betriebe kommen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach

Nach den aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2021 waren in diesem Jahr im Gebiet der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen 2.863 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon waren 2.230 Personen 45 Jahre oder älter. Der Großteil arbeitete im Verarbeitenden Gewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen und in der öffentlichen Verwaltung.

27.04.2023 | Presseinfo Nr. 25

35,3 Prozent der Arbeitgeber erfüllen Beschäftigungspflicht

Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern kamen 2021 im Arbeitsagenturbezirk Kempten-Memmingen 35,3 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. Diese sogenannte Erfüllungsquote
lag 2017 bei 35,2 Prozent. 37,9 Prozent der Arbeitgeber erfüllten 2021 ihre Beschäftigungspflicht teilweise und 26,8 Prozent erfüllten sie nicht. Zum Vergleich: 2017 hatten 37,2 Prozent der Arbeitgeber ihre Beschäftigungsquote teilweise erfüllt
und 27,6 Prozent hatten sie nicht erfüllt.
Um Unternehmen in allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu unterstützen, sind in jeder örtlichen Arbeitsagentur Reha-Spezialisten eingesetzt, die als kompetente Ansprechpartner
und -partnerinnen zur Verfügung stehen. Die Palette der Förderinstrumente ist breitgefächert und reicht von Qualifizierung sowie Gehaltszuschüssen für Unternehmen bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung. Unternehmen können sich von ihrer örtlichen Arbeitsagentur jederzeit beraten lassen.

Unterschied der neuen Erfüllungsquote zur bisherigen Ist-Quote:

Arbeitgeber mit 20 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen und Arbeitgeber mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen.
Die bisherige „Ist-Quote“ bildete den Anteil der mit schwerbehinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze an allen zu zählenden Arbeitsplätzen ab. Die nun erstmals vor-gelegte „Erfüllungsquote“ hingegen stellt den Anteil der Arbeitgeber dar, die ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt haben, gemessen an allen beschäftigungs-pflichtigen Arbeitgebern. Mit Hilfe der Erfüllungsquote kann eingeschätzt werden, wie viele Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachkommen.