Den vollständigen Text der Presseinformation finden Sie hier: Presseinformation Nr. 15 aus 2022 (PDF, 184 KB, Barrierefrei)
Alle Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sollten daran denken, der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigtendaten für das Kalenderjahr 2021 bis spätestens 31. März 2022 zu melden. Diese Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Anhand der gemeldeten Daten - am schnellsten geht die Meldungen elektronisch - prüft die Agentur für Arbeit, ob sie ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Unternehmen, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden ausschließlich für die Integration schwerbehinderter Menschen in Ausbildung, Arbeit und die Gemeinschaft eingesetzt.
Wichtig: Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im Jahr 2021 von Kurzarbeit betroffen waren.
Kostenlose Software
Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung. Die elektronische Anzeige ist jetzt noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich.