Agentur für Arbeit erinnert Unternehmen:

Meldung der Unternehmen ist bis 31. März 2022 erforderlich;

Weitere Infos und Hilfe unter www.iw-elan.de

08.03.2022 | Presseinfo Nr. 15

Alle Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sollten daran denken, der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigtendaten für das Kalenderjahr 2021 bis spätestens 31. März 2022 zu melden. Diese Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. 

Anhand der gemeldeten Daten - am schnellsten geht die Meldungen elektronisch - prüft die Agentur für Arbeit, ob sie ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Unternehmen, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden ausschließlich für die Integration schwerbehinderter Menschen in Ausbildung, Arbeit und die Gemeinschaft eingesetzt. 

Wichtig: Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im Jahr 2021 von Kurzarbeit betroffen waren. 

Kostenlose Software

Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung. Die elektronische Anzeige ist jetzt noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich. 

Fragen und Informationen zum Anzeigeverfahren

Tel.: 0800 – 4 5555 20 (kostenfrei)
Fax: 040 - 24851143 
Email: Hamburg.061-OS@arbeitsagentur.de 


Einstellung schwerbehinderter Menschen

Aktuell suchen 486 Arbeitslose mit einer Schwerbehinderung in der Landeshauptstadt Kiel und 177 im Kreis Plön eine neue Beschäftigung. Menschen mit Behinderung sind oft gut ausgebildet, besonders motiviert und auch leistungsfähig – spezielle Hilfen sind in vielen Fällen nicht notwendig. Muss im Einzelfall eine Behinderung ausgeglichen werden, bietet die Agentur für Arbeit verschiedene Möglichkeiten von finanziellen Hilfen für Arbeitgeber bis hin zur technischen Beratung bei der Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes an.