„Ausgezeichnete Ausbildung“

Modeboutique Aust im Sophienhof erhielt Ausbildungszertifikat

12.05.2022 | Presseinfo Nr. 33

Viele Branchen hatten in den vergangenen mehr als zwei Jahren mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Dazu gehörte auch der Mode- und Textileinzelhandel, der zeitweise Schließungen und damit verbunden deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen musste. In dieser schwierigen Zeit nach vorn zu blicken und sogar einen Ausbildungsplatz einzurichten, war Petra Lindenau, Inhaberin des Kieler Modeeinzelhandelsgeschäftes „AUST Fashion“, ein wichtiges Anliegen. Für dieses besondere Engagement wurde sie von der Agentur für Arbeit Kiel mit einem Ausbildungszertifikat ausgezeichnet.

„Dass Sie in der Corona-Zeit einen Ausbildungsplatz geschaffen haben, ist eine besondere Form von Engagement und verdient höchsten Respekt. Für ihren Einsatz in Sachen Ausbildung überreiche ich Ihnen deshalb sehr gern das Ausbildungs-Zertifikat der Agentur für Arbeit“, sagte Petra Eylander, Leiterin der Agentur für Arbeit Kiel, anlässlich der Urkundenübergabe in der Modeboutique im Sophienhof.

„Durch Ausbildung sichern sich Unternehmen, egal ob klein oder groß, ihre eigenen Fachkräfte und legen damit ein Fundament für die Sicherung der eigenen Zukunft“, lädt Eylander andere Betriebe ein, diesem guten Beispiel zu folgen und erstmals oder auch weiterhin auszubilden.

Das hat im Falle „AUST Fashion“ hervorragend funktioniert. Die Auszubildende Kira Theising konnte ihre Lehre verkürzen und arbeitet nunmehr je die Hälfte ihrer Arbeitszeit in der Boutique im Sophienhof und im Einkauf der Zentrale von Aust in Hamburg.
„Das ist natürlich für alle Seiten ein Glücksfall“, so Lindenau. „Ich freue mich, dass wir mit Kira eine von Anfang sehr engagierte Auszubildende im Geschäft hatten. Und dass sie mir nun auch als vollausgebildete Mitarbeiterin bei der Beratung der Kundinnen zur Verfügung steht, ist natürlich das Sahnehäubchen“. 
Kira Theising hatte vor der Ausbildung bei „AUST Fashion“ ein Lehramt-Studium mit dem Magister abgeschlossen, entschied sich dennoch für einen Neustart. „Ich wollte noch einmal etwas ganz anderes, Praktisches mit viel Kontakt zu Menschen machen und Mode hat mich schon immer interessiert. Darum habe ich mich dann für die Ausbildung im Einzelhandel bei Frau Lindenau beworben“.   

Um die Folgen von Corona für Ausbildungsbetriebe ein wenig zu lindern, hat die Bundesregierung das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ ins Leben gerufen. Aus diesem Programm konnten unter bestimmten Bedingungen Prämien und Zuschüsse gezahlt werden. Davon hat auch Petra Lindenau profitiert: „Der Arbeitgeber-Service der Kieler Arbeitsagentur hat mich von Anfang gut beraten und mich erst auf dieses Programm aufmerksam gemacht. Die finanzielle Unterstützung konnte ich als kleines Unternehmen in dieser schwierigen Zeit gut gebrauchen“.

Nach ihren guten Erfahrungen mit ihrer Auszubildenden Kira blickt Petra Lindenau schon wieder nach vorn: „Ich möchte auch in diesem Jahr einen Ausbildungsplatz anbieten. Voraussetzungen für eine Einstellung sind neben Softskills wie gute Umgangsformen, Pünktlichkeit und Teamgeist, selbstverständlich ein Interesse an Mode, Lust am Verkauf und Geschick, auf Menschen zuzugehen“, beschreibt die Boutique-Inhaberin die Erwartungen an die Bewerberinnen und Bewerber. 

Freie Ausbildungsstellen für das Jahr 2022 aber auch schon für das Jahr 2023 können Betriebe gern direkt dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcenter unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 melden.

Hintergrund:

Ausbildungsprämie und Zuschuss im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern:
Betriebe, die von der Covid-19-Pandemie erheblich betroffen waren, konnten in den letzten Monaten Unterstützung bei der Ausbildung in ihrem Unternehmen erhalten. Dafür hatte die Bundesregierung das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ins Leben gerufen. Ganz konkret ist es betroffenen Betrieben möglich, u. a. eine Prämie zu erhalten, wenn das Ausbildungsangebot nicht verringert wurde oder wenn sogar zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen wurden. Anträge können noch für Ausbildungsverhältnisse beantragt werden, wenn diese spätestens am 15.02.2022 begonnen haben. Es besteht eine Antragsfrist von drei Monaten nach Ende der jeweiligen Probezeit. Der Zuschuss konnte letztmalig für den Monat Dezember 2021 mit einer Antragsfrist von drei Monaten beantragt werden. Nähere Infos hierzu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern  .