Kiel und Plön - Agentur für Arbeit zwischen den Feiertagen geöffnet

Wartezeiten vermeiden: Schon die Vorweihnachtswoche bei Kündigung zum 1. Januar nutzen!

15.12.2023 | Presseinfo Nr. 75

Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihr Arbeitsvertrag läuft aus und der erste Tag Ihrer Arbeitslosigkeit wäre der 1. Januar des neuen Jahres?

Dann besteht bereits jetzt die Möglichkeit, sich zum 01. Januar 2024 arbeitslos zu melden.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich gerade am ersten Werktag des neuen Jahres viele Menschen in der Agentur für Arbeit melden. Dadurch kommt es zum Teil zu längeren Wartezeiten, insbesondere am 2. Januar.

Diese Wartezeiten lassen sich vermeiden, indem die örtliche Agentur für Arbeit noch in der Vorweihnachtswoche aufgesucht wird.

Außerdem hat die Agentur für Arbeit an den Standorten Kiel und Plön auch zwischen den Feiertagen von Mittwoch bis Freitag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet. Am Donnerstag, den 28. Dezember, kann sie zudem auch nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr besucht werden.

Nutzen Sie gerne die Zeit und kommen Sie vorbei!

Tipp:Persönliche Arbeitslosmeldungen sind im Rahmen der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminabsprachen möglich. Telefonische Anliegen können über die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 00 an den normalen Arbeitstagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr gestellt werden.

Info: Öffnungszeiten der Jobcenter

Die Jobcenter in Kiel und im Kreis Plön können am Donnerstag, den 28. Dezember und Freitag, den 29. Dezember zu den normalen Öffnungszeiten aufgesucht werden. Am Mittwoch, den 27. Dezember, gibt es in beiden Häusern terminierte Beratungen.

Nach Neujahr sind sie ab Dienstag, den 2. Januar, wieder geöffnet.