Arbeitslosmeldung ist ab Januar auch online möglich

Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die online-Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen in der Arbeitsagentur erforderlich.

21.12.2021 | Presseinfo Nr. 54

Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die online-Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen in der Arbeitsagentur erforderlich.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion. Die Möglichkeit einer persönlichen Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit bleibt weiterhin bestehen.

Nähere Informationen: www.arbeitsagentur.de