Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Köln und des Jobcenter Köln

Hier finden Sie die gemeinsame Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Köln und des Jobcenters Köln für das Jahr 2024 sowie aktuelle Hinweise.

Zitat:

Bildung eröffnet uns nicht nur neue Möglichkeiten, sie ist auch eine Investition in die Zukunft. – Ed Markey

Für das Jahr 2024 setzen das Jobcenter Köln und die Agentur für Arbeit Köln erneut einen Schwerpunkt in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Die Digitalisierung und die hieraus resultierende gesellschaftliche Veränderung vollzieht sich vor dem Hintergrund der Krisen schneller. Die Entwicklungen verändern unsere Gesellschaft maßgeblich und nehmen dabei Einfluss auf unsere Arbeits- und Lebenswelt. Roboter in Fabrikhallen, selbstfahrende Autos sowie Werkstücke aus dem 3D-Drucker sind inzwischen im Arbeitsalltag integriert. Hier gilt es, sich den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes zu stellen. In einigen Branchen ist das Beschäftigungspotential aufgrund der hohen Substituierbarkeit der Tätigkeit rückläufig. Das verarbeitende Gewerbe, aber auch der Groß- und Einzelhandel sind hiervon besonders betroffen. Das Gesundheits- und Sozialwesen, sowie der Bereich Erziehung weisen hingegen eine geringe Substituierbarkeit auf. Hier bestehen weiterhin Beschäftigungspotentiale. Weitere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ergeben sich durch die ökologische Transformation. Technische Innovationen führen zu einem erhöhten Qualifizierungsbedarf von Beschäftigten, aber auch Einstiegschancen für arbeitslose Menschen. Maschinen- und Anlageführung, Elektrotechnik und Energietechnik können hier beispielhaft erwähnt werden. 

In der Zeit der Pandemie konnten viele Angebote für unsere Kundinnen und Kunden auf eine digitale und hybride Durchführung umgestellt werden. Diese novellierten Unterrichtsformen haben sich in der Folgezeit fest etabliert und optimiert. Viele Qualifizierungen wurden konzeptionell weiterentwickelt oder neu entworfen. 

Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Köln beobachten und evaluieren laufend die Nachfrage und die Entwicklung der Angebotsstrukturen im Bildungssektor. Mit der Einführung des Weiterbildungsgeldes und des Bürgergeldbonus wurden 2023 zusätzliche Anreize für die Aufnahme einer Weiterbildung geschaffen. 

Die aktuelle Planung der operativen Bereiche für das Jahr 2024 steht im Zeichen weiterer Herausforderungen. In Zeiten unklarer Haushaltssituationen und offener Fragen bezüglich der langfristigen Zuständigkeiten für die Förderung der beruflichen Weiterbildung arbeiten das Jobcenter Köln und die Agentur für Arbeit Köln gemeinsam eng an der Bewältigung der Herausforderungen des Fachkräftemangels. In Abhängigkeit von der Haushaltssituation können sich Qualifizierungsinhalte und Quantitäten nochmals verändern.

Die Bildungszielplanung 2024 richtet sich sowohl an arbeitslose Arbeitnehmer*innen als auch an Arbeitgeber*innen, die im Zuge der Digitalisierung und des Fachkräftemangels ihre Mitarbeiter*innen nach dem Qualifizierungschancengesetz fortbilden lassen möchten. Ab April 2024 wird das „Qualifizierungsgeld“ für beschäftigte Arbeitnehmer*innen als weiteres Förderinstrument dazu beitragen Anreize für Weiterbildungen für Menschen in Arbeit zu schaffen.

Mit unseren Weiterbildungen leisten wir einen signifikanten Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Die Förderung erfolgt daher mit einem besonderen Fokus auf die Berufe und Branchen, die Arbeitskräfte aufnehmen können.

„Umschulungen“ – d.h. langfristig angelegte berufliche Neuorientierungen in anerkannten Ausbildungsberufen – wurden und werden aufgrund der langfristigen Integrationswirkung und der Integration der Umschüler*innen im Zielberuf weiterhin mit besonderer Intensität gefördert.
Die Agentur für Arbeit Köln und das Jobcenter Köln behalten sich vor, die Bildungszielplanung unterjährig zu ändern oder anzupassen.

Das bisherige Kursnet wurde weiterentwickelt und steht Kundinnen und Kunden sowie Bildungsträgern unter www.arbeitsagentur.de/kursnet zur Verfügung.

 

Agentur für Arbeit Köln

Die Bildungszielplanung 2024 richtet sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB III.

Entscheidungen über Förderungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der §§ 81 SGB III ff. sind ausschließlich im Rahmen der Beratungsgespräche mit den Fachkräften der Agentur für Arbeit möglich und stehen im unmittelbaren Kontext mit den individuellen Zielvereinbarungen und den vereinbarten Strategien der Integration.
 

Jobcenter Köln

Die Bildungszielplanung 2024 richtet sich an Kund*innen aus dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II), das heißt an Arbeitslosengeld II Beziehende.
Entscheidungen über Förderungen im Rahmen des § 16 Absatz 1 SGB II i.V.m. den §§ 81ff SGB III sind ausschließlich durch Fachkräfte des Jobcenter Köln möglich. Grundlage für diese Entscheidung sind Gespräche mit den Kund*innen, in denen individuelle Zielvereinbarungen zur Integration in den Arbeitsmarkt abgeschlossen werden.
Die Bildungszielplanung des Jobcenter Köln wird auch hier veröffentlicht: www.jobcenterkoeln.de/informationen-fuer-geschaeftspartner/