Öffentliche Zustellungen

Wenn ein wichtiges Schreiben oder ein Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zugestellt werden kann, kann die Öffentliche Zustellung angeordnet werden.

Rechtliche Hinweise finden Sie zum Thema Öffentliche Zustellungen unter folgenden Links:

Weisung vom 23.12.2020

Weisung aus September 2013

Öffentliche Zustellung: