Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Die Einstellung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist oft mit Vorurteilen behaftet, die aus fehlenden oder falschen Informationen entstehen. Unterschätzen Sie nicht das Potential von Menschen mit einer Behinderung. Ein Handicap kann in vielen Fällen durch moderne Hilfsmittel ausgeglichen werden. Die Agentur für Arbeit Landau bietet hier unterschiedliche Unterstützungsangebote bei der Ausbildung und Einstellung schwerbehinderter Menschen an.

Hier einige Beispiele für Spezielle Leistungen bei Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigung:
  • Arbeitgeber können für die betriebliche Ausbildung einen Ausbildungszuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung.
  • Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtig einstellen wollen, können einen Eingliederungszuschuss zu dessen Lohn bzw. Gehalt erhalten. Die Höhe wird individuell nach Art und Schwere der Behinderung festgelegt.
  • Im Rahmen einer Probebeschäftigung (befristeter Arbeitsvertrag für bis zu drei Monate) erhält der Arbeitgeber ein genaueres Bild der Fähigkeiten und Kenntnisse des Bewerbers, um mögliche Einstellungsvorbehalte auszuräumen. Hier kann das Arbeitsentgelt zu 100 Prozent erstattet werden.
  • Arbeitshilfen können Arbeitgeber für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten. Ziel der Arbeitshilfen ist es, bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit zu ermöglichen, die Arbeitsausführung zu erleichtern und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Für eine individuelle Beratung und zur Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen unsere Spezialistinnen der Agentur für Arbeit Landau gerne zur Verfügung.

Unser Ziel ist es durch Aufklärung und Information berufliche Chancen für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit den erfahrenen Vermittlungsfachkräften des Reha-Teams.