Arbeitslosmeldung ab 1. Januar 2022 auch online möglich

• Bei Online-Meldung ist ein elektronischer Identifikationsnachweis erforderlich • Persönliche Arbeitslosmeldung mit einfachem Identifikationsnachweis weiter möglich

14.12.2021 | Presseinfo Nr. 102

Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion digital arbeitslos melden. Darauf weist die Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar hin. Dieser neue eService macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.

Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden ab dem 1. Januar 2022 um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht. Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung kann man sich ab Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Dann ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt digital mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion). Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden.