Schwerbehinderte: Arbeitsagentur prüft Beschäftigungspflicht

• Beschäftigungsquote lag im Landkreis Limburg-Weilburg zuletzt bei 4,6 Prozent und damit 0,4 Prozentpunkte unter dem gesetzlichen Soll • 320 Pflichtplätze für Schwerbehinderte blieben im Kreis unbesetzt • Arbeitgeber müssen der Arbeitsagentur bis 31. März eine Anzeige abgeben

03.01.2022 | Presseinfo Nr. 1

Betriebe mit mindestens zwanzig Mitarbeitern müssen Schwerbehinderte beschäftigen
Betriebe mit mindestens zwanzig Mitarbeitern müssen Schwerbehinderte beschäftigen

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Bis spätestens 31. März 2022 müssen anzeigepflichtige Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2021 anzeigen. Dies gilt auch für Unternehmen, die keine Aufforderung erhalten, die Grenze von 19 Mitarbeitern jedoch überschritten haben. Darauf weist jetzt die Limburger Arbeitsagentur hin. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllt haben, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsquote und kann für jeden unbesetzten Pflichtplatz bis zu 320 Euro pro Monat betragen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Die für die Berechnung der Ausgleichsabgabe sowie die Erstellung der Anzeige erforderliche Software „IW-Elan“ kann ab sofort von der Homepage www.iw-elan.de herunterladen oder an gleicher Stelle unter der Rubrik „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Wieviel Geld Unternehmen sparen, wenn sie einen behinderten Menschen einstellen oder ausbilden, können sie sich mit Hilfe es „Ersparnisrechners“ unter der genannten Internetpräsenz online anzeigen lassen.

Nach Angaben der Agentur für Arbeit in Limburg waren 2019 (aktuell vorliegende Daten) im Landkreis Limburg-Weilburg insgesamt 324 Arbeitgeber verpflichtet, auf 1.324 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Tatsächlich wurden 1.308 Schwerbehinderte beschäftigt. Die Beschäftigungsquote lag bei 4,6 Prozent und somit 0,5 Prozentpunkte hinter dem Hessenschnitt zurück sowie 0,4 Prozentpunkte unter dem gesetzlichen Soll. Im Vorjahr lag die Quote noch exakt bei den gesetzlich vorgeschriebenen 5,0 Prozent.

Jessica Crone, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar, erklärt dazu: „Trotz der nicht erreichten gesetzlichen Beschäftigungsquote beschäftigen viele unserer Betriebe mehr Schwerbehinderte, als gesetzlich gefordert. Dennoch gab es aber auch etliche Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind, so dass im Kreisgebiet 320 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt blieben.“ Nach Crones Angaben waren im Dezember im Kreis Limburg-Weilburg 327 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Der größte Teil von Ihnen besitze eine arbeitsmarktgerechte Qualifikation.

Weitere Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer erhalten Arbeitgeber unter der Mailadresse Frankfurt-Main.OS-SBAV-AZV@arbeitsagentur.de. Unternehmen, die einen schwerbehinderten Arbeitnehmer oder Auszubildenden einstellen möchten, können sie sich unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 direkt an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Limburg wenden.