Arbeitgeber müssen Arbeitsbescheinigung künftig digital übermitteln

• BEA-Verfahren zum 1. Januar 2023 verpflichtend

• Ohne Arbeitsbescheinigung kann Arbeitslosengeld nicht bewilligt werden

20.12.2022 | Presseinfo Nr. 169

Die Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar weist Arbeitgeber darauf hin, dass die Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Nebenverdienst ab 1. Januar 2023 verpflichtend über das BEA-Verfahren (Bescheinigungen elektronisch annehmen - BEA) zu erfolgen hat. Dies gelte für alle Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße. Die meisten Lohnabrechnungsprogramme würden das digitale Verfahren bereits unterstützen, ansonsten sei die elektronische Übermittlung auch über www.itsg.de/produkte/sv-net möglich. Durch BEA würden die Unternehmen Kosten für Erstellung, Druck und Versand der Unterlagen sowie Zeit sparen, heißt es in der Mitteilung.

Durch die geringere Fehleranfälligkeit werde zudem eine schnellere Auszahlung des Arbeitslosengeldes unterstützt. Der verkürzte Zulauf der Arbeitsbescheinigungen sei für Leistungsempfänger von erheblicher Bedeutung, da die Bewilligung und Berechnung der Lohnersatzleistung ohne Arbeitsbescheinigung nicht erfolgen könne. Die Agentur für Arbeit bittet die Unternehmen daher, Arbeitsbescheinigungen stets sehr zeitnah über das seit 2014 bewährte BEA-Verfahren zu übersenden. Weitere Infos gibt es unter tinyurl.com/2p9zzf28.