Die Agenturen für Arbeit sind seit Pandemiebeginn telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich. Aufgrund der derzeit bundesweit sehr stark steigende Infektionszahlen möchten die Arbeitsagenturen Kunden und Mitarbeitende bestmöglich schützen. Deswegen müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können. Auf diese bundesweit geltende Regelung hat jetzt die Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar hingewiesen.
Die Chefin der Arbeitsagentur, Angelika Berbuir, bittet um Verständnis für diese Maßnahme: „Die Bundesagentur für Arbeit ist als Träger der sozialen Sicherungssysteme dafür verantwortlich, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld sowie das Kindergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen die Dienststellen als Teil der kritischen Infrastruktur für die Kundinnen und Kunden auch unter den derzeitigen Pandemiebedingungen leistungsfähig bleiben.“ Die Regelungen gelten für die Agenturen für Arbeit. Für die Jobcenter gelten eigene Regeln vor Ort. Diese finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.