Ausbildung von Hauptschülern wird gefördert

• Sonderprogramm soll Hauptschülern bessere Ausbildungschancen eröffnen • Gefördert wird nur, wer bei Arbeitsagentur oder Jobcenter gemeldet ist • Antragsschluss ist der 30. April – Mittel sind begrenzt

12.01.2022 | Presseinfo Nr. 8

Die Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar ruft Hauptschüler der neunten Klassen auf, sich möglichst schnell bei der Agentur oder dem Jobcenter ausbildungssuchend zu melden. Hintergrund des Aufrufs ist ein Sonderprogramm des Landes Hessen für 2022, das die Ausbildungschancen von Hauptschülern verbessern soll. Aus dem Programm „Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler“ können Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn sie Ausbildungsverträge mit Schülern der neunten Klasse einer allgemeinbildenden Schule schließen, sofern diese die Schule im Antragsjahr mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen.

Voraussetzung sei, dass das Ausbildungsverhältnis im gleichen Kalenderjahr beginne. Zudem müsse der Jugendliche bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters ausbildungsstellensuchend und zu Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein. Die Antragstellung durch das Unternehmen habe bis spätestens 30. April 2022 beim Regierungspräsidium Kassel zu erfolgen. Ausgenommen von der Förderung seien Dienststellen des Landes Hessen sowie des Bundes. Leistungen werden auch nicht erbracht, wenn zwischen dem Auszubildenden und dem Firmeninhaber/Gesellschafter ein enges Verwandtschaftsverhältnis bestehe. Dazu Jessica Crone, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur: „Die Zahl der Förderfälle ist begrenzt. Entschieden wird nach der Reihenfolge des Antragseingangs im Regierungspräsidium. Betriebe und Hauptschüler müssen daher schnell handeln.“ Der Zuschuss betrage im ersten Ausbildungsjahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung, so Crone. Zuschläge, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen, bleiben unberücksichtigt.

Jugendliche, die sich bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit melden wollen, können unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 45555 00 Kontakt aufnehmen. Arbeitgeber erreichen ihre Vermittlungsfachkraft unter der 0800 45555 20.