Ausbildungsförderung für Hauptschüler jetzt beantragen

• Sonderprogramm soll Hauptschülern bessere Ausbildungschancen eröffnen • Gefördert wird nur, wenn die Nachwuchskraft zuvor bei der Arbeitsverwaltung gemeldet war • Antragsfrist bis 31. Juli verlängert – Mittel sind begrenzt

11.07.2022 | Presseinfo Nr. 84

Die Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar weist kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres auf ein Sonderprogramm des Landes Hessen hin, das die Ausbildungschancen von Hauptschülern verbessern soll. Aus dem Programm „Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler“ können Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn sie Ausbildungsverträge mit Schülern der neunten Klasse einer allgemeinbildenden Schule schließen, sofern diese die Schule im Antragsjahr mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen.

Voraussetzung sei, dass das Ausbildungsverhältnis im gleichen Kalenderjahr beginne. Zudem müsse der Jugendliche bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters ausbildungsstellensuchend und zu Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein. Die Antragstellung durch das Unternehmen habe nach einer Fristverlängerung bis spätestens 31. Juli 2022 beim Regierungspräsidium Kassel zu erfolgen. Ausgenommen von der Förderung seien Dienststellen des Landes Hessen sowie des Bundes. Leistungen werden auch nicht erbracht, wenn zwischen dem Auszubildenden und dem Firmeninhaber/Gesellschafter ein enges Verwandtschaftsverhältnis bestehe.

Dazu Jessica Crone, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur: „Die Zahl der Förderfälle ist begrenzt. Entschieden wird nach der Reihenfolge des Antragseingangs im Regierungspräsidium. Betriebe und Hauptschüler müssen daher schnell handeln, zumal die Fristverlängerung zum Monatsende ausläuft.“ Der Zuschuss betrage im ersten Ausbildungsjahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung, so Crone. Zuschläge, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen, bleiben unberücksichtigt. Jugendliche, die sich bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit melden wollen, können unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 45555 00 Kontakt aufnehmen. Arbeitgeber erreichen ihre Vermittlungsfachkraft unter der 0800 45555 20.