Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem und mittlerem Einkommen

Die aktuelle Situation rund um Energiekrise und steigende Kosten trifft Familien ganz besonders. Aufgrund dieser Situation wurde unter anderem der Kinderzuschlag (KIZ) zum Jahreswechsel abermals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 € monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt.

09.02.2023 | Presseinfo Nr. 8

Wer kann KiZ erhalten?

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszahlungsbetrag verringern. Selbst wenn nur 1 € KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile.

 

Viele weitere Leistungen bei Anspruch

Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe. Das sind zum Beispiel Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

 

Online-Rechner prüft Anspruch

Die Familienkasse bietet online sowohl den „KiZ-Lotsen“, ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung, als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern. Seit Januar kann Kinderzuschlag auch komplett papierlos online mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden.

 

Gut zu wissen

Informationen zum digitalen Personalausweis finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund.de. Die Nutzung der eID ist optional – Der Antrag auf Kinderzuschlag kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden.

 

Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de.