Die Vordrucke zum Anzeigeverfahren und das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (CD-ROM) für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwal-tungen zugesandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der örtlichen Agentur zuge-leitet.
Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März 2021 – eine Fristverlängerung ist nicht möglich – nachholen. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden Montag bis Freitag von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnum-mer 07161 - 9770 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Ludwigsburg.