Arbeitslosmeldung künftig online möglich

Ab dem 01. Januar 2022 können sich Bürgerinnen und Bürger auch mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Der neue eService ist ein weiteres digitales Angebot der Bundesagentur für Arbeit und macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.

03.01.2022 | Presseinfo Nr. 134

Die elektronische Arbeitslosmeldung ergänzt ab dem 01. Januar 2022 die bisher schon angebotenen eServices der Bundesagentur für Arbeit und ist dann rund um die Uhr und ortsunabhängig möglich und der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung braucht es auch bei der Online -Arbeitslosmeldung einen Identifikationsnachweis. Die Identifikation erfolgt dabei mit einem Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion oder mit einem anderen elektronischen Identifikationsnachweis: Einem elektronischen Aufenthaltstitel, einer eID-Karte oder einem Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion. Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen gibt es unter

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden,

https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/,

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/das-brauchen-sie/das-brauchen-sie-node.html.

Die Kunden-App „BA-Mobil“ kann im Apple App Store und im Google Play Store heruntergeladen werden. Die Anmeldedaten bei der App sind die gleichen wie beim Online-Portal.