Kinderzuschlag prüfen lohnt sich

•           Familien profitieren von der zweiten Stufe der Bürgergeldreform

•           Schülerinnen und Schüler dürfen sich etwas dazuverdienen

•           Mit dem KiZ-Lotsen Anspruch schnell ermitteln

09.08.2023 | Presseinfo Nr. 101

Die zweite Stufe der Bürgergeldreform schafft unter anderem für Familien weitere Entlastung – so kann sich ein Anspruch auf Kinderzuschlag erhöhen oder sogar erstmals entstehen. Der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, soll Familien mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützen. 

Familien, die bisher keinen, oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, können jetzt durch höhere Freibeträge profitieren. Das bedeutet, dass Familien, die in der Vergangenheit womöglich wegen eines zu hohen Einkommens eine Ablehnung erhalten haben, anspruchsberechtigt sein können, oder der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags bei einem Folgeantrag höher ausfallen kann. 

Folgende Änderungen können sich positiv auf die Berechnung des Kinderzuschlags auswirken:
•    Einnahmen aus Ferienjobs werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. 
•    Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520,00 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen.
•    Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520,00 Euro ebenfalls für Einkommen aus einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienst-gesetz. 
•    Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520,00 und 1.000,00 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) anzusetzen.
•    Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. 
•    Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz, werden bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. 

Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag (KiZ) beziehen, oder bereits einmal wegen zu hohem Einkommen eine Ablehnung erhalten haben, kann es sich daher lohnen, einen Antrag zu stellen. Mit einem digitalen Personalausweis (eID) geht das vollständig papierlos. 

Bei Fragen zu diesem Thema ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin und rund um die Uhr online erreichbar. Außerdem berät und unterstützt sie Familien fachkundig, modern und anschaulich beim Ausfüllen des Antrages mittels Videoberatung, Vor-Ort-Beratung oder mit Hilfe des Online-Selbstinformationstools „KiZ-Lotse“.

Für Eltern aus der Hansestadt Lübeck und dem Kreis Ostholstein ist die Familienkasse in Bad Oldesloe zuständig. Fragen können von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 45555 30 geklärt werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unterwww.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de.