Bildung wird noch attraktiver

Neue Regelungen bei Fortbildungen und Umschulungen für Arbeitslose

28.08.2023 | Presseinfo Nr. 108

Für Arbeitslose, die sich für eine Fortbildung oder Umschulung entscheiden, gibt es eine ganze Reihe von Verbesserungen:
Weiterbildungsprämien
Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bei Umschulungen, die zu einem neuen Berufsabschluss führen, gibt es Weiterbildungsprämien. Für einen Erprobungszeitraum wurde diese Regelung bereits getestet. Nun sind die Prämien dauerhaft als Förderleistung für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen eingeführt worden.

Weiterbildungsgeld
Außerdem erhalten Teilnehmende an einer abschlussorientierten Weiterbildungsmaßnahme einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro, wenn sie zuvor arbeitslos waren (oder wenn sie als Beschäftigte ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhalten.) Dieses Weiterbildungsgeld wird auch an Teilnehmende gezahlt, die bereits in einer solchen Fortbildungsmaßnahme sind. Das erfolgt automatisch. Extra Nachfragen bei der Arbeitsagentur sind nicht nötig.
„Dem Bereich der Weiterbildung kommt eine immer größere Bedeutung zu“, so Regine Duda, Teamleiterin bei der Arbeitsagentur Lübeck und koordinierende Ansprechpartnerin zum Thema Bildung. „Daher liegt ein großer Schwerpunkt unserer Arbeit auch darin, die Kundinnen und Kunden der Agentur durch gezielte Fortbildungen für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsgeld sind aber nur zwei Neuerungen.“

Verzicht auf die Verkürzung
Besonders wichtig ist zukünftig der Verzicht auf die Verkürzung von Umschulungen in besonderen Fällen. „Wenn wir uns die Erwachsenenbildung ansehen, geht man in vielen Fällen davon aus, dass Umschulungen kürzer sein müssen, als die normale 3-jährige Ausbildung, wie sie zum Beispiel Jugendliche nach der Schule absolvieren. Und in den meisten Fällen machte das auch Sinn, schließlich haben Erwachsene in ihrem bisherigen Berufsleben häufig bereits eine Ausbildung inklusive Berufsschule durchlaufen. Umschulungen können daher verkürzt werden. Doch bei bestimmten Ausbildungen gibt es bundes- oder landesrechtliche Regelungen, die eine Ausbildungszeit zwingend vorschreiben und keine Verkürzung zulassen“, so Regine Duda. Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich haben zum Beispiel solche Regelungen. Eine Förderung der Weiterbildung war hier bisher nicht möglich. Das ist nun anders. Auch wenn sich abzeichnet, dass eine Umschulung in einer kürzeren Zeit nur schwer zu schaffen ist, kann zukünftig auf eine Verkürzung verzichtet werden.

Kontaktmöglichkeit
Arbeitslose, die sich für eine Bildungsmaßnahme interessieren, sollten Kontakt mit der Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur aufnehmen. Das geht über die kostenfreie Servicehotline 0800 4 5555 00. Alternativ können die Kundinnen und Kunden auch einen Termin bei ihrer Vermittlungskraft über die BA-mobil-App anfragen.