Zugang zur Agentur für Arbeit nur noch mit FFP2-Maske

Neue Regel schützt Kunden und Mitarbeiter

10.02.2022 | Presseinfo Nr. 14

Die Agentur für Arbeit ist telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind aber auch persönliche Vorsprachen möglich.

Aufgrund der bundesweit sehr stark steigenden Infektionszahlen müssen zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie von Mitarbeitenden für diese Gespräche zusätzlich zur 2G-Regel ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt für den Besuch der Dienststellen der Agentur für Arbeit sowie der Familienkassen. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.

Die Arbeitsagentur bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die Dienststellen der Agentur für Arbeit stellen sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen sie für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.

Für die Jobcenter gelten eigene Regeln vor Ort. Sie finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.