Hinweise des Jobcenters Worms

für die Leistungsgewährung an ukrainische Flüchtlinge ab 1.Juni

20.04.2022 | Presseinfo Nr. 35

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 1.Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung durch die Jobcenter erhalten sollen.

Damit verbunden ist unter anderem auch eine bessere medizinische Versorgung durch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.

Bereits jetzt macht das Jobcenter Worms darauf aufmerksam, dass die Leistungen der Grundsicherung nicht automatisch gewährt werden, sondern hierfür ein eigener Antrag gestellt werden muss.

Eine persönliche Vorsprache ist hierfür zunächst jedoch nicht erforderlich, da die entsprechenden Anträge

• telefonisch von Montag bis Freitag unter 06241-906-555

• oder per Mail an das Postfach jobcenter-worms.ukraine@jobcenter-ge.de

gestellt werden können.

Das Jobcenter wird sich dann mit den Antragstellern in Verbindung setzen und nötige Antragsunterlagen per Post zusenden und falls nötig, Termine vereinbaren.

Informationen, auch in ukrainischer Sprache, stehen ab sofort auch auf der Website des Jobcenters Worms unter www.jobcenter-worms.de zur Verfügung.