Jobcenter Alzey-Worms informiert zu Anträgen auf Bürgergeld

Wer hat Anspruch? / Berechnungsbeispiele auf der Homepage des Jobcenters

14.12.2023 | Presseinfo Nr. 97

Das Bürgergeld wird laut den aktuellen Plänen der Bundesregierung ab Januar 2024 deutlich erhöht. So steigt der Anspruch für eine alleinstehende Person von derzeit 502 Euro monatlich auf 563 Euro, für Paare in Bedarfsgemeinschaften von 451 Euro auf 506 Euro monatlich pro Person. Für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich deshalb überlegen, ob sie Anspruch auf Bürgergeld haben, gibt das Jobcenter Alzey-Worms folgende wichtige Hinweise:

Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld, ist unter anderem die Hilfebedürftigkeit. Das bedeutet, dass bei jedem Antrag die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft - das sind der Antragsteller und ggf. Partner oder Partnerin sowie Kinder im gemeinsamen Haushalt - geprüft werden müssen.

Dem Antrag müssen Nachweise über jegliche Einkünfte aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, z. B. Arbeitseinkommen, Kindergeld, Unterhalt oder Mieteinnahmen, sowie die Kontoauszüge der letzten drei Monate beigefügt werden. Außerdem sind Angaben zu allen Vermögenswerten erforderlich.

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Je schneller alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, desto eher kann über den Antrag entschieden werden. Das Jobcenter bittet um Verständnis, dass aufgrund des hohen Antragsaufkommens dennoch eine gewisse Bearbeitungszeit zu erwarten ist und verweist auf die Berechnungsbeispiele auf der Homepage des Jobcenters Alzey-Worms

https://www.jobcenter-alzey-worms.de/de/geldleistungen/anspruchsvoraussetzungen. Hier kann selbständig geprüft werden, ob ein Anspruch auf Bürgergeld wahrscheinlich ist.