Bringen Sie Ihr Unternehmen weiter - mit der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG
Der Wandel des Arbeitsmarktes und die Digitalisierung verändern bestehende Tätigkeiten in allen Branchen. Dies erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und Beschäftigten auf allen Ebenen.Technologische Entwicklungen in der Arbeitswelt 4.0 sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Daher ist es notwendig, die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten regelmäßig zu erweitern.
Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz stehen jetzt erweiterte Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung zur Verfügung, mit denen die Agentur für Arbeit Arbeitgeber finanziell entlasten kann. Gefördert werden können sowohl die Weiterbildungskosten als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase.
Die neuen Fördermöglichkeiten können genutzt werden, wenn
- eine berufliche Tätigkeit künftig durch Technologien ersetzt werden kann oder
- sie in sonstiger Weise vom Struktuwandel betroffen ist oder
- eine Weiterbildung in einem so genannten Engpassberuf anstrebt wird
Wer kann gefördert werden?
- Geringqualifizierte mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben oder
- Beschäftigte, denen im Rahmen einer Anpassungsfortbildung Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittlet werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen.
Individuelle Fördervoraussetzungen
- mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit
- Erwerb eines Berufsabschlusses liegt länger als 4 Jahre zurück
- bisher noch keine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz
Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahme
- Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten
- Die Weiterbildung und der Träger sind für die Förderung zugelassen (Informationen hierzu finden Sie unter www.kursnet.de)
Der Umfang der Förderleistungen richtet sich nach der Betriebsgröße
Weiterbildungskosten:
- bis 9 Beschäftigte bis zu 100 Prozent
- 10 bis 249 Beschäftigte bis zu 50 Prozent
- 250 bis 2.499 Beschäftigte bis zu 25 Prozent
- ab 2.500 Beschäftigte bis zu 20 Prozent
Arbeitsentgeltzuschüsse:
- bis 9 Beschäftigte bis zu 75 Prozent
- 10 bis 249 Beschäftigte bis zu 50 Prozent
- ab 250 Beschäftigte bis zu 20 Prozent
Erfolgt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit dem Ziel einen Berufsabschluss zu erwerben, ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich.
Welche konkreten Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung bestimmter Mitarbeiter bestehen, können Unternehmen mit unserem Arbeitgeber-Service im Detail erörtern. Kontaktieren Sie uns unter Tel.: 0800 4 5555 20 oder per Mail unter mainz.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Förderung von Weiterbildungen mit weniger als 120 Stunden durch den ESF
Die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte durch berufliche Weiterbildung ist auch ein Schwerpunkt der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz. Mit entsprechenden Programmen können hier auch Weiterbildungen von weniger als 120 Stunden gefördert werden.
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie bietet zwei Förderprogramme an, die aus Mitteln der Europäischen Sozialfonds finanziert werden:
Während sich das Förderprogramm QualiScheck an Einzelpersonen richtet, die sich individuell beruflich weiterbilden möchten, bietet das Ministerium darüber hinaus für Unternehmen das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung an.
Mehr Informationen unter: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de