Weiterbildung eröffnet Chancen

Qualifizierungsoffensive bietet mehr Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung

Der Wandel des Arbeitsmarktes und die Digitalisierung verändern die Anforderungen an die Beschäftigten in nahezu allen Branchen. Neue Technologien im Arbeitsalltag stellen zukünftig besondere Anforderungen an Unternehmen und Mitarbeitende. Sie werden deshalb künftig stärker darin unterstützt, sich weiterzubilden.

Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz wurde ein genereller Rechtsanspruch auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses für bestimmte Personengruppen eingeführt.

Weitere Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz können genutzt werden, wenn

  • Ihre berufliche Tätigkeit künftig durch Technologien ersetzt werden kann oder
  • Sie in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder
  • Sie eine Weiterbildung in einem so genannten Engpassberuf anstreben

Wer kann gefördert werden?

  • Menschen mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben oder
  • Beschäftigte, denen im Rahmen einer Anpassungsfortbildung Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen.

Individuelle Fördervoraussetzungen

  • mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit
  • Erwerb eines Berufsabschlusses liegt länger als 2 Jahre zurück
  • bisher noch keine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz innerhalb der letzten 2 Jahre

Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahme

Der Umfang der Förderleistungen richtet sich nach der Betriebsgröße

Kosten der Qualifizierung werden durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert:

  • bis 49 Beschäftigte zu 100 Prozent
  • 50 bis 499 Beschäftigte zu 50 Prozent (Ausnahme Arbeitnehmende über 45 Jahre oder schwerbehinderte Arbeitnehmende zu 100 Prozent)
  • ab 500 Beschäftigte zu 25 Prozent

Das durch die Qualifizierung entfallene Gehalt wird durch Arbeitsentgeltzuschüsse ausgeglichen:

  • bis 49 Beschäftigte zu 75 Prozent
  • 50 bis 499 Beschäftigte zu 50 Prozent
  • ab 500 Beschäftigte zu 25 Prozent

Erfolgt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit dem Ziel einen Berufsabschluss zu erwerben, ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich.

Auch wenn Sie in Kurzarbeit sind oder Transfer-Kurzarbeitergeld beziehen, kann eine berufliche Weiterbildung gefördert werden.

Nutzen Sie Ihre Chancen durch Qualifizierung, wir beraten Sie gern!

 

Stand 01.04.2024