Beratung zur Existenzgründung

- ich mache mich selbständig! - ein möglicher Weg aus der Arbeitslosigkeit?

26.04.2022 | Presseinfo Nr. 45

Von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit. Kein einfacher Schritt, aber die Möglichkeit für einen neuen beruflichen Weg.

Einen eigenen Betrieb führen – das bedeutet viel Verantwortung, aber es eröffnet auch viele Chancen. Menschen können ihre Ideen verwirklichen, eigenverantwortlich entscheiden und wirtschaftlich unabhängig von anderen werden.

Ganz wichtig: Gute Information über die Starthilfe bei der Existenzgründung und mögliche Förderung. Es sollte so gut wie möglich im Vorfeld überlegt werden, ob und wie die Selbständigkeit am Markt eine realistische Chance hat. Hilfreich ist es auch, wenn finanzielle Rücklagen vorhanden sind. Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann mit einem Gründungszuschuss gefördert werden.

Individuelle Beratung für Interessierte

Wer Arbeitslosengeld bezieht und beabsichtigt, sich selbständig zu machen, sollte dies bei seinem Arbeitsvermittler oder seiner Arbeitsvermittlerin ansprechen.

Dann kann eine Existenzgründungsberatung (kostenfrei) vermittelt werden.

Kontakt zur Arbeitsvermittlung der Marburger Arbeitsagentur:

❖ Tel. 06421 - 605-102

❖ E-Mail: Marburg@arbeitsagentur.de

Unser Tipp:

Nutzen Sie die Beratung durch Experten einer professionellen Beratungsstelle

Bettina Steuber-Fillsack, BBG mbh – Beratungsstelle für Existenzgründung

Siegfried Posingies, MERKURSTARTUP – Existenzgründerzentren

Wer beraten werden möchte, macht dann einen individuellen Termin aus - auch telefonisch oder online.

Voraussetzungen und Förderung bei geplanter Selbständigkeit

Eine wichtige Voraussetzung für eine Selbständigkeit in Deutschland: Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis. Wichtig ist außerdem, dass Sie gut Deutsch sprechen und schreiben können.

Die Agentur für Arbeit kann Existenzgründer unterstützen mit dem sogenannten Gründungszuschuss. Dieser kann dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das originäre Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht. Wichtig: die aktuelle Verlängerung des Arbeitslosengeldes um drei Monate bleibt hier bei der Berechnung außen vor.

Grundsätzlich muss die Prognose für den Erfolg der selbständigen Tätigkeit vorliegen. Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen.

Auch die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit müssen Gründungswillige nachweisen.

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