Arbeitsmarktbericht Juni 2023

Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Juni 2023

30.06.2023 | Presseinfo Nr. 61

– Arbeitslosenquote sinkt weiterhin, Fachkräftemangel im Fokus, Sonderregelungen für Bezug von Kurzarbeitergeld laufen aus –

  • Arbeitslosenquote sinkt um 0,1 Prozentpunkte im Vergleich zum Vormonat -aktuell bei 4,4 Prozent
  • Sonderregelungen Kurzarbeitergeld laufen zum 30. Juni 2023 aus

Die Arbeitslosenquote sinkt im Juni auf 4,4 Prozent, 6 042 Personen im Landkreis, 285 Personen oder rund 5 Prozent mehr als vor einem Jahr.

Unterteilt man die gemeldeten Arbeitslosen auf das SGB II und SGB III dann gehören 69,4 Prozent der Arbeitslosen dem SGB II an (KreisJobCenter) und 30,6 Prozent dem SGB III.

In konkreten Zahlen ausgedrückt, sind dies 1 849 Arbeitslose (SGB III), 28 Personen oder rund 1,5 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Bereich des SGB II (KreisJobCenter Marburg) wurden 4 193 Arbeitslose gezählt, das waren 257 oder rund 6,5 Prozent mehr als im Juni 2022.

Arbeitslosmeldungen und Abmeldungen

Im Juni 2023 meldeten sich 1 152 Personen arbeitslos, gegenüber Juni 2022 waren es 973 Menschen weniger oder ein Minus von 45,8 Prozent.

Parallel dazu meldeten sich 1 271 Personen aus der Arbeitslosigkeit ab, das waren 185 Personen oder 17,0 Prozent mehr als vor einem Jahr.

1 791 Frauen und Männer erhielten Arbeitslosengeld (SGB III), das waren 86 Personen mehr als vor einem Jahr; gegenüber Vormonat Mai 2023 reduzierte sich die Zahl um 174 Personen.

Kurzarbeit

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen. Während der Pandemie konnte so die Beschäftigung von, in der Spitze, sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden.

Realisiert wurde im Februar 2023 konjunkturelle Kurzarbeit bei 253 Personen in 13 Betrieben, im Vergleich zum Januar 2023 ein Rückgang von 5 Firmen und 133 Personen. Hier zeichnet sich im Landkreis ein stetiger Rückgang der Kurzarbeit ab.

Ab dem 01. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten. Dies bedeutet u.a.

  • mindestens ein Drittel der Beschäftigten müssen in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden.
  • Betriebe müssen ab Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.

Arbeitslosenzahlen – regional gegliedert

In Stadtallendorf und Biedenkopf senkende Arbeitslosenquote, Stadt Marburg leichter Anstieg

❖ Marburg: Arbeitslosenquote bei 4,8 Prozent (3 359 Arbeitslose)

❖ Stadtallendorf: Arbeitslosenquote bei 4,2 Prozent (1 376 Arbeitslose)

❖ Biedenkopf: Arbeitslosenquote bei 4,0 Prozent (1 307 Arbeitslose)

Im gesamten Landkreis Marburg Biedenkopf sank die Arbeitslosenquote im Vergleich zum Vormonat.

Stellen im Juni 2023

Die Zahl der neu gemeldeten Arbeitsstellen lag bei 512, das waren 74 Stellen weniger als vor einem Jahr.

Der Bestand an offenen Arbeitsstellen ist weiterhin auf einem hohen Niveau, es liegen derzeit 3 055 Stellen zur Besetzung vor. 559 Stellen konnten im Monat Juni 2023 besetzt werden.

Ausbildungsmarkt → mehr Ausbildungsstellen, weniger BewerberInnen (Zeitraum Oktober 2022 bis Juni 2023):

Es gibt 1 245 gemeldete BewerberInnen für Berufsausbildungsstellen, ein Anstieg von 9,6 Prozent zum Vorjahr.

Parallel dazu sind bis jetzt 1 676 Berufsausbildungsstellen bei der Agentur für Arbeit Marburg gemeldet worden, das sind knapp 17,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

In Kürze:

Arbeitslosenquote sinkt, weiterhin ein hoher Bestand an nicht besetzten Ausbildungsstellen, Mangel an Fachkräften und Entfall des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld.