PiA – die Praxisintegrierte Ausbildung
Die Praxisintegrierte Ausbildung/Umschulung (PiA) zur Erzieherin und zum Erzieher dauert drei Jahre. Währenddessen ist man in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeitet dort an drei Tagen in der Woche (abhängig vom Ausbildungsjahr und der jeweiligen Fachschule). An den anderen Tagen der Woche besucht man das Berufskolleg. In der Praxisstelle muss man während der Ausbildungszeit mindestens 20 Stunden pro Woche tätig sein. Diese Form der Qualifizierung eignet sich besonders für die Erwachsenenbildung.
In der Regel erhalten PiA-Fachschüler*innen für die gesamte Ausbildungsdauer eine Praktikumsvergütung. Diese kann je nach Träger, Region und Ausbildungsjahr in der Höhe unterschiedlich ausfallen. Die PiA-Ausbildung/Umschulung beginnt stets zum 1. August eines Jahres.
Die Teilnahme an einer Umschulung zum Erzieher oder zur Erzieherin kann in der Stadt Mönchengladbach ausschließlich am Maria-Lenssen-Berufskolleg, Werner-Gilles-Straße 20-32, 41236 Mönchengladbach, durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert werden.* Alternativ dazu eröffnet das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) weitere Fördermöglichkeiten. Ob Sie zu dem förderbaren Personenkreis gehören, klären wir gerne mit Ihnen vorab in einem Beratungsgespräch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: .
Projekt Erzieher*in 2022/23 kennenlernen
Die Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit Mönchengladbach beraten Sie laufend zu den Umschulungsmöglichkeiten in den Erzieherberufen – auch im Jahr 2023 ist noch der Einstieg möglich. Gerne prüfen wir Ihre individuellen Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Traumberuf. Bitte setzen Sie sich mit uns dazu in Verbindung und nutzen dazu das Postfach
.Verschaffen Sie sich einen ersten Einblick in den Berufsalltag der Erzieherinnen und Erzieher anhand von Videos und Textbeiträgen über die Internetseite von BerufeTV.
Schulische- und berufsbiographische Voraussetzungen
- mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene, einschlägige* Berufsausbildung; zum Beispiel staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in, staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in beziehungsweise Sozialassistent/in
oder
- der Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule beziehungsweise der Fachoberschule im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen (inklusive Fachhochschulreife in beiden Fällen)
oder
- eine einschlägige* hauptberufliche Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren. Erforderlich sind berufliche Vollzeittätigkeiten, bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend. Hierzu ist eine Anerkennung durch die Fachschule erforderlich
oder
- eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige* berufliche Tätigkeit (Praktikum) von mindestens 240 Stunden (6 Wochen in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger)
oder
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) oder Fachhochschulreife und einschlägige* berufliche Tätigkeiten (Praktikum) von mindestens 240 Stunden (6 Wochen in Vollzeit, in Teilzeit entsprechend länger)
und
- ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein)
sowie
- den Nachweis über mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder ausreichende Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind.
*Als einschlägige berufliche Tätigkeit im Sinne von § 28 Absatz 1 Satz 4 gilt eine berufliche Tätigkeit in einer Einrichtung der Kindes- oder Jugendhilfeeinrichtung (zum Beispiel Kita, Kindes- und/oder Jugendheim, SOS-Kinderdorf), die die Anforderungen der Praktikum-Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr. 1) erfüllt.