Mit Kindern die Berufswelt neu entdecken

Kindertagesstätten in Mönchengladbach und im Rhein-Kreis-Neuss bieten spannende Chancen für den Quereinstieg als Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger. Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie bei diesem beruflichen neuen Schritt und bei der Qualifizierung neuer Fachkräfte.

PiA – die Praxisintegrierte Ausbildung

Die Praxisintegrierte Ausbildung/Umschulung (PiA) zur Erzieherin und zum Erzieher dauert drei Jahre, zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger zwei Jahre. Währenddessen ist man in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeitet dort an drei Tagen in der Woche (abhängig vom Ausbildungsjahr und der jeweiligen Fachschule). An den anderen Tagen der Woche besucht man das Berufskolleg. In der Praxisstelle muss man während der Ausbildungszeit mindestens 20 Stunden pro Woche tätig sein. Diese Form der Qualifizierung eignet sich besonders für die Erwachsenenbildung.

Die rein schulische (konsekutive) Form der Ausbildung - 2 Jahre Schule und ein bezahltes Anerkennungsjahr bei Erziehern*innen sowie 2 Jahre Schule bei Kinderpfleger*innen - kann aufgrund der Struktur der Unterrichtszeiten für Umschüler*innen mit Betreuungspflichten günstiger sein.

PiA-Fachschüler*innen erhalten für die gesamte Ausbildungsdauer eine Praktikumsvergütung. Diese kann je nach Träger, Region und Ausbildungsjahr in der Höhe unterschiedlich ausfallen.

Die Teilnehmer*innen der konsekutiven Umschulung erhalten keine Praktikumsvergütung. Für die angehenden Erzieher*innen und auch Kinderpfleger*innen bestehen allerdings für die ersten zwei Ausbildungsjahre unterschiedliche Fördermöglichkeiten. 

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter können ausschließlich Umschulungen an AZAV-zertifizierten Fachschulen finanziell fördern, dazu gehört in Mönchengladbach das Berufskolleg Maria-Lenssen an der Werner-Gilles-Straße 20-32, www.maria-lenssen-berufskolleg.de.* Dabei fördert die Agentur für Arbeit Mönchengladbach alle Berufe der frühkindlichen Pädagogik. Das Jobcenter übernimmt ausschließlich die Kosten der Umschulungen zu Kinderpfleger*innen und berät zu den alternativen Fördermöglichkeiten für Erzieher*innen wie BaföG.

Die BAföG- (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beziehungsweise Aufstiegs-BAföG-Förderung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz/AFBG) bietet Alternativen, die gegebenenfalls finanzielle Unterstützung auch für die Ausbildung an nicht AZAV-zertifizierten Fachschulen (in Mönchengladbach Bischöfliche Liebfrauenschule, Bettrather Straße 20, www.liebfrauenschule-berufskolleg-mg.de, sowie das Berufskolleg der Evangelischen Stiftung Hephata, Schwalmstraße 206, berufskolleg@hephata-mg.de) ermöglicht.

Der Beginn des Schuljahres an allen Fachschulen ist stets der 1. August eines Jahres.

 

Projekt Erzieher-Berufe 2025/26 kennenlernen

Die Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit Mönchengladbach beraten Sie laufend zu den Umschulungsmöglichkeiten in den Erzieherberufen – im Jahr 2026 ist erneut der Einstieg in eine passgenaue Qualifizierung bei attraktiver finanzieller Förderung möglich. Wir laden Sie zudem herzlich zu Informationsveranstaltungen ein, die an den folgenden Tagen in den hier genannten Kindertagesstätten durchgeführt werden:

  • Mumm: 7. Oktober 2025, 16 bis 18 Uhr, KiTa KunterMumm, Gothaer Straße 86, 41069 Mönchengladbach
  • Pro multis: 28. Oktober 2025, 9 bis 11 Uhr, KiTa Maria Königin, Fliederweg 15, 41238 Mönchengladbach
  • Stadt Mönchengladbach: 30. Oktober 2025, 9 bis 11 Uhr, Familienzentrum Mühlenstraße, Mühlenstraße 47, 41236 Mönchengladbach
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO): 4. November 2025, 15.30 bis 17.30 Uhr, KiTa Neuwerker Dorfkinder, Gathersweg 51, 41066 Mönchengladbach
  • Rappelkiste: 26. November 2025, 16 bis 18 Uhr, KiTa Schillerkiste, Margarethenstraße 5, 41061 Mönchengladbach

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, digitale Informationsveranstaltungen zu den Erzieherberufen zu besuchen. Diese finden statt am:

  • Mittwoch, 5. November 2025, 11.30 bis 13 Uhr
  • Freitag, 12. Dezember 2025, 10 bis 11.30 Uhr
  • Donnerstag, 8. Januar 2026, 15 bis 16.30 Uhr

Hinweise zur Einwahl in die Veranstaltungen finden Sie hier.

Die Fachschulen in der Region bieten ebenfalls eine direkte Beratung bei Tagen der offenen Tür und Beratungsabenden an:

Im Anschluss prüfen wir gerne in einem Beratungsgespräch Ihre individuellen Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Traumberuf. Bitte setzen Sie sich mit uns dazu in Verbindung, damit wir gemeinsam klären können, ob ein Einstieg in die Qualifizierung im Jahr 2026 möglich ist. Nutzen Sie dazu das Postfach Moenchengladbach.Erzieher@arbeitsagentur.de.

Wir kümmern uns um die Abstimmung der bestmöglichen Qualifizierungsform und der finanziellen Förderung. Dazu gehören die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls das Nachholen der notwendigen beruflichen Erfahrungen über Praktika und/oder eine Vermittlung in die Tätigkeit als Ergänzungsfachkraft.

Verschaffen Sie sich einen ersten Einblick in den Berufsalltag von Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen anhand von Videos und Textbeiträgen über die Internetseite von BerufeTV - Erzieher*in und und BerufeTV - Kinderpfleger*in.

 

Schulische- und berufsbiographische Voraussetzungen

Erzieher*innenKinderpfleger*innen
  • mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene, einschlägige* Berufsausbildung; zum Beispiel staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in, staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in beziehungsweise Sozialassistent/in
  • mindestens Hauptschulabschluss beziehungsweise ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss

oder

  • der Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule beziehungsweise der Fachoberschule im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen (inklusive Fachhochschulreife in beiden Fällen)

und

  • Deutsch-Sprachniveau mindestens gutes, ausbaufähiges B1

oder

  • eine einschlägige* hauptberufliche Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren. Erforderlich sind berufliche Vollzeittätigkeiten, bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend. Hierzu ist eine Anerkennung durch die Fachschule erforderlich

und

  • Eignungsabklärung im Rahmen eines Praktikums von mindestens 4 Wochen Dauer (Vollzeit) in einer Kita oder einer ähnlichen Einrichtung

oder

  • eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige* berufliche Tätigkeit (Praktikum) von mindestens 240 Stunden (6 Wochen in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger)
 

oder

  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) oder Fachhochschulreife und einschlägige* berufliche Tätigkeiten (Praktikum) von mindestens 240 Stunden (6 Wochen in Vollzeit, in Teilzeit entsprechend länger)
 

und

  • Deutsch-Sprachniveau C1 oder sehr gute B2-Kenntnisse
 

und für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen gültig

  • ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein)

und

  • den Nachweis über mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder ausreichende Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind

sowie

  • die Bescheinigung des Gesundheitsamtes (früher Gesundheitszeugnis) über die erfolgte Erstbelehrung nach §§ 42 u. 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein)

*Als einschlägige berufliche Tätigkeit im Sinne von § 28 Absatz 1 Satz 4 gilt eine berufliche Tätigkeit in einer Einrichtung der Kindes- oder Jugendhilfeeinrichtung (zum Beispiel Kita, Kindes- und/oder Jugendheim, SOS-Kinderdorf), die die Anforderungen der Praktikum-Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr. 1) erfüllt.

Sollten die hier genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen gerne individuell, ob ein Quereinstieg im Erzieherbereich oder eine andere Alternative möglich sein könnte.

Schritt-für-Schritt zur Umschulung

Anmeldung: Sie können sich laufend am Maria-Lenssen Berufskolleg um einen freien Umschulungsplatz bewerben. Unabhängig davon muss im Februar 2026 die Anmeldung  unbedingt online unter www.maria-lenssen-berufskolleg.de und zusätzlich als schriftliche Bewerbung erfolgen.

Praktikum: Sollte die Zulassung zur PiA-Umschulung ein Praktikum bei Ihnen erfordern, bewerben Sie sich bitte gleichzeitig um eine Praktikumstelle. Eine Auflistung aller Kitas (auch der freien Träger), die nach Stadtteilen in Mönchengladbach sortiert sind, finden Sie auf der Praktikumsbörse der Stadt Mönchengladbach unter www.kita-läuftbeiuns.de.

Suchen Sie möglichst vorrangig nach einem Praktikumsplatz bei einer Kita, die im Sommer 2025 PiA-Umschüler einstellen möchte. Das Praktikum sollte bestmöglich bis zum 15. April 2026 beginnen. Die Kita, die Sie für Ihr Praktikum gefunden haben, stellt Ihnen für die Durchführung der folgenden Schritte ein sogenanntes Erlaubnisschreiben aus.

Bereits für den Antritt des Praktikums benötigen Sie den Nachweis über mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder ausreichende Immunität gegen Masern sowie die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die erfolgte Erstbelehrung nach § 42 u. 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Hinweis: Die dabei entstehenden Kosten können grundsätzlich für die Kunden und Kundinnen der Agentur für Arbeit übernommen werden. Bitte denken Sie an die Antragsstellung bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater vor dem Termin im kommunalen Bürgerservice.

Erweitertes Führungszeugnis: Das erweiterte Führungszeugnis beantragen Sie bei dem Bürgerservice an Ihrem Wohnort bereits vor Beginn des Praktikums, dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis und das Erlaubnisschreiben der Praktikums-Kita.

Die Fachschule informiert Sie gerne, ob Sie für den Eintritt in die Umschulung ein weiteres aktuelles Führungszeugnis benötigen, da es zu Beginn Ihrer Umschulung nicht älter als drei Monate sein darf.

Wichtig:Die dabei entstehenden Kosten können grundsätzlich für die Kunden und Kundinnen der Agentur für Arbeit übernommen werden. Bitte denken Sie an die Antragsstellung bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater vor dem Termin im kommunalen Bürgerservice.

Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit für Kundinnen und Kunden: Vor Praktikumsbeginn benötigt Ihre zuständige Agentur für Arbeit folgende Angaben:

  • Name und Anschrift der Kita
  • Beginn- und Enddatum des Praktikums
  • Betriebsnummer der Praktikumsstelle (bitte beim Kita-Träger erfragen); die Betriebsnummer wird benötigt, um die erforderlichen Unterlagen (inklusive Fahrkostenantrag) auszustellen.

Ebenfalls benötigt wird:

  • die Kopie des erweiterten Führungszeugnisses.

Bitte teilen Sie der zuständigen Agentur für Arbeit die Daten der Kita sowie die Kopie des erweiterten Führungszeugnisses umgehend nach Erhalt - am besten per E-Mail mit Angabe Ihrer Kundennummer - über das E-Mail-Postfach ein, das Ihnen Ihre zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch mitteilen wird.

Eignungsfeststellung: Die positive Leistungsbeurteilung, die nach Abschluss des Praktikums von der Kita-Leitung erstellt wird, bescheinigt Ihnen die Eignung für den Beruf Erzieher*in beziehungsweise Kinderpfleger*in. Die Förderung der Umschulung durch die Agentur für Arbeit ist unter anderem von der positiven Eignungsbescheinigung abhängig. Bitte reichen Sie der Agentur für Arbeit per E-Mail eine Kopie der Eignungsfeststellung und die Kopie der Schulplatzzusage ein, sobald Ihnen diese vorliegt.

Wichtig:Die Eignung kann auch über die Teilnahme an einer Eignungsfeststellungsmaßnahme für erzieherische Berufe festgestellt werden. Mehr zum Ablauf erfahren Sie im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.

Bildungsgutschein: Liegen alle Voraussetzungen und die notwendigen Dokumente bei der Agentur für Arbeit vor, erhalten Sie ab Mai 2026 einen Bildungsgutschein, den Sie direkt bei der Fachschule als Trägerin der Umschulung (keinesfalls bei der Praxis-Kita) einlösen.

Dem Bildungsgutschein (BGS) liegt auch ein Fragebogen bei, in dem Sie Angaben zu den Fahrkosten und gegebenenfalls zu den während der Umschulung entstehenden Kinderbetreuungskosten machen können. Bitte reichen Sie schnellstmöglich

  • die Kopie der Schulplatzzusage der Fachschule
  • den von der Fachschule ausgefüllten Bildungsgutschein

und

  • den von Ihnen ausgefüllten Fragebogen

und

  • eine Kopie des Ausbildungsvertrages

zusammen bei der Agentur für Arbeit ein.