PiA – die Praxisintegrierte Ausbildung
Die Praxisintegrierte Ausbildung/Umschulung (PiA) zur Erzieherin und zum Erzieher dauert drei Jahre, zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger zwei Jahre. Währenddessen ist man in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeitet dort an drei Tagen in der Woche (abhängig vom Ausbildungsjahr und der jeweiligen Fachschule). An den anderen Tagen der Woche besucht man das Berufskolleg. In der Praxisstelle muss man während der Ausbildungszeit mindestens 20 Stunden pro Woche tätig sein. Diese Form der Qualifizierung eignet sich besonders für die Erwachsenenbildung.
Die rein schulische (konsekutive) Form der Ausbildung - 2 Jahre Schule und ein bezahltes Anerkennungsjahr bei Erziehern*innen sowie 2 Jahre Schule bei Kinderpfleger*innen - kann aufgrund der Struktur der Unterrichtszeiten für Umschüler*innen mit Betreuungspflichten günstiger sein.
PiA-Fachschüler*innen erhalten für die gesamte Ausbildungsdauer eine Praktikumsvergütung. Diese kann je nach Träger, Region und Ausbildungsjahr in der Höhe unterschiedlich ausfallen.
Die Teilnehmer*innen der konsekutiven Umschulung erhalten keine Praktikumsvergütung. Für die angehenden Erzieher*innen und auch Kinderpfleger*innen bestehen allerdings für die ersten zwei Ausbildungsjahre unterschiedliche Fördermöglichkeiten.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter können ausschließlich Umschulungen an AZAV-zertifizierten Fachschulen finanziell fördern, dazu gehört in Mönchengladbach das Berufskolleg Maria-Lenssen an der Werner-Gilles-Straße 20-32, www.maria-lenssen-berufskolleg.de.* Dabei fördert die Agentur für Arbeit Mönchengladbach alle Berufe der frühkindlichen Pädagogik. Das Jobcenter übernimmt ausschließlich die Kosten der Umschulungen zu Kinderpfleger*innen und berät zu den alternativen Fördermöglichkeiten für Erzieher*innen wie BaföG.
Die BAföG- (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beziehungsweise Aufstiegs-BAföG-Förderung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz/AFBG) bietet Alternativen, die gegebenenfalls finanzielle Unterstützung auch für die Ausbildung an nicht AZAV-zertifizierten Fachschulen (in Mönchengladbach Bischöfliche Liebfrauenschule, Bettrather Straße 20, www.liebfrauenschule-berufskolleg-mg.de, sowie das Berufskolleg der Evangelischen Stiftung Hephata, Schwalmstraße 206, berufskolleg@hephata-mg.de) ermöglicht.
Der Beginn des Schuljahres an allen Fachschulen ist stets der 1. August eines Jahres.
Projekt Erzieher-Berufe 2026/27 kennenlernen
Die Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit Mönchengladbach beraten Sie laufend zu den Umschulungsmöglichkeiten in den Erzieherberufen – im Jahr 2027 ist erneut der Einstieg in eine passgenaue Qualifizierung bei attraktiver finanzieller Förderung möglich. Im Herbst finden Sie an dieser Stelle Informationsveranstaltungs-Termine, die in den Kindertagesstätten durchgeführt werden. Wir laden Sie dazu herzlich ein.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, regelmäßige digitale Informationsveranstaltungen zu den Erzieherberufen zu besuchen. Hinweise zu den nächsten Terminen und zur Einwahl in die Veranstaltungen finden Sie hier.
Die Fachschulen in der Region bieten ebenfalls eine direkte Beratung bei Tagen der offenen Tür und Beratungsabenden an. Die Termine finden vorwiegend im November statt, sie werden rechtzeitig auf den Internetseiten der Fachschulen veröffentlicht:
- Maria Lenssen Berufskolleg, Mönchengladbach
- Bischöfliche Liebfrauenschule, Mönchengladbach
- Berufsbildungszentrum Grevenbroich (BBZ)
- Elly-Heuss-Knapp-Schule, Düsseldorf
- Berufskolleg Vera Beckers, Krefeld
Bereits jetzt prüfen wir gerne in einem Beratungsgespräch Ihre individuellen Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Traumberuf. Bitte setzen Sie sich mit uns dazu in Verbindung, damit wir gemeinsam klären können, ob ein Einstieg in die Qualifizierung möglich ist. Nutzen Sie dazu das Postfach .
Wir kümmern uns um die Abstimmung der bestmöglichen Qualifizierungsform und der finanziellen Förderung. Dazu gehören die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls das Nachholen der notwendigen beruflichen Erfahrungen über Praktika und/oder eine Vermittlung in die Tätigkeit als Ergänzungsfachkraft.
Verschaffen Sie sich einen ersten Einblick in den Berufsalltag von Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen anhand von Videos und Textbeiträgen über die Internetseite von BerufeTV - Erzieher*in und und BerufeTV - Kinderpfleger*in.
Schulische- und berufsbiographische Voraussetzungen
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und für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen gültig
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*Als einschlägige berufliche Tätigkeit im Sinne von § 28 Absatz 1 Satz 4 gilt eine berufliche Tätigkeit in einer Einrichtung der Kindes- oder Jugendhilfeeinrichtung (zum Beispiel Kita, Kindes- und/oder Jugendheim, SOS-Kinderdorf), die die Anforderungen der Praktikum-Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr. 1) erfüllt.
Sollten die hier genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen gerne individuell, ob ein Quereinstieg im Erzieherbereich oder eine andere Alternative möglich sein könnte.
