Kindergeld gibt es auch nach dem Abi

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04.03.2022 | Presseinfo Nr. 8

Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten in Rheinland-Pfalz die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind bis zum Start einer Ausbildung oder eines Studiums eventuell sogar arbeitslos melden?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) binnen vier Monaten nach dem Ende der Schulzeit beginnt. Aber auch wenn dies unverschuldet etwas länger dauert, kann das Kindergeld weiterhin fließen – zum Beispiel, wenn es Wartezeiten gibt und die Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachgewiesen wird. Ist das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.

Wichtig ist immer, die Pläne nach der Schulzeit schriftlich mitzuteilen. Das geht am einfachsten über www.familienkasse.de, dem Internetauftritt mit vielen Online-Angeboten, weiterführenden Informationen, Antragsformularen und Nachweisvordrucken. Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn elektronisch übermittelt werden.

Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 erreichbar.