Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um.
Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche einen Termin zu vereinbaren.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden alternativ online oder telefonisch beraten
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden ohne 2G – Nachweis möglich. Wir empfehlen hierfür, einen Termin zu vereinbaren. Zur Terminvereinbarung können Sie unter
https://web.arbeitsagentur.de/portal/terminvereinbarung/pc/agenturen/anliegenauswahl
unser Onlineterminierungstool nutzen.
Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.
Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Telefonisch erreichen Sie die Agentur für Arbeit auch unter:
- 0800 4 5555 00 (kostenlose Servicenummer für Arbeitnehmer*innen)
- 0800 4 5555 20 (kostenlose Servicenummer für Arbeitgeber*innen)
- 089 5154 5555 (Regionale Hotline)