Eine Ära geht zu Ende

Am 30. Juni endet die zwölfte Amtsperiode des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim. Einige Mitglieder werden in den nächsten sechs Jahren nicht wieder dabei sein. Zwei von ihnen haben vergangenen Donnerstag zum letzten Mal an einer Sitzung teilgenommen.

20.05.2022 | Presseinfo Nr. 25

Am 30. Juni endet die zwölfte Amtsperiode des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim. Einige Mitglieder werden in den nächsten sechs Jahren nicht wieder dabei sein. Zwei von ihnen haben vergangenen Donnerstag zum letzten Mal an einer Sitzung teilgenommen.

Mit Johannes-Peter Schmitt, ehemaliger Geschäftsführer des Bundesverbands Schmuck- und Uhren und zwischenzeitlich im Ruhestand, hat ein Urgestein die Selbstverwaltung der Arbeitsagentur verlassen. Schmitt gehörte seit 1990, noch zu Zeiten des Arbeitsamtes Pforzheim, als Vertreter der Arbeitgeber dem Gremium an, seit 2014 war er dessen alternierender Vorsitzender. In mehr als 30 Jahren hat er sowohl die Entwicklung vom Arbeitsamt zur Agentur für Arbeit als auch die Fusion der Agenturen für Arbeit Nagold und Pforzheim zur Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim wesentlich mitgeprägt

Ebenfalls verabschiedet wurde Landrat Dr. Klaus Michael Rückert, der seit 2010 im Verwaltungsausschuss die Interessen der öffentlichen Körperschaften vertreten hat.

Schmitt und Dr. Rückert wurden von der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim, Martina Lehmann, und der alternierenden Vorsitzenden des Gremiums, Susanne Nittel (DGB) verabschiedet, die ihnen für ihr Wirken im Verwaltungsausschuss auch mit einem kleinen Präsent dankten. „Mit beiden scheiden langjährige und verdiente Mitglieder aus, die ihre wirtschaftspolitischen Kompetenzen aktiv in die Arbeit des Verwaltungsausschusses eingebracht und ihre Aufsichtsfunktion immer mit großem Engagement wahrgenommen haben“, erklärten Lehmann und Nittel.

Die Nachnominierungen erfolgen mit der neuen Sitzungsperiode ab Mitte 2022.

Der Verwaltungsausschuss besteht aus insgesamt zwölf ordentlichen und sechs stellvertretenden Mitgliedern. Er ist zu je einem Drittel mit Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlichen Körperschaften besetzt. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe für sechs Jahre durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit berufen.