Der Arbeitsmarkt im März

„Trotz der Risiken für den Arbeitsmarkt in der Seenplatte, durch den Krieg in der Ukraine und der Corona-Virus-Pandemie, hat sich den zweiten Monat in Folge die Belebung am Arbeitsmarkt fortgesetzt und damit die Zahl der arbeitslosen Menschen weiter sinken lassen. Zudem steigt die Zahl der gemeldeten offenen Stellen weiter.  Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit geht weiter zurück“, sagte der Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur – Thomas Besse - heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.

31.03.2022 | Presseinfo Nr. 19

Thomas Besse: „Trotz der Risiken für den Arbeitsmarkt in der Seenplatte - durch den Krieg in der Ukraine und der Corona-Virus-Pandemie - hat sich den zweiten Monat in Folge die Belebung am Arbeitsmarkt fortgesetzt und damit die Zahl der arbeitslosen Menschen weiter sinken lassen.“ Mussten sich zum Anfang dieses Jahres – im Januar - noch 1.446 Männer und Frauen nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes arbeitslos melden, waren es im März - mit 569 - weniger als die Hälfte. Und konnten im Januar dieses Jahres 484 Männer und Frauen ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme eines neuen Jobs beenden, waren es in diesem Monat - mit 783 – 61 Prozent mehr.  

Angesichts drohender wirtschaftlicher Einbußen – durch den Krieg in der Ukraine -rechnet der Arbeitsagenturchef mit Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt in der Seenplatte: „Aufgrund von Hinweisen aus den Unternehmen wissen wir, dass weiter steigende Energiepreise und Verwerfungen in den Lieferketten nicht unterschätzt werden dürfen. Daher sind einige Unternehmen angesichts der unsicheren Lage zurückhaltender bei Neueinstellungen. Das zeigt sich in einem Rückgang – insbesondere im verarbeitenden Gewerbe und in der Zeitarbeit - bei den gemeldeten Arbeitsstellen im Vergleich zum Vormonat und auch zum Vorjahresmonat.“ Wie aus einer Blitzumfrage der drei Industrie- und Handelskammern in MV - unter mehr als 500 Unternehmen im Land - hervorgeht, gibt eine deutliche Mehrheit von 76 Prozent der Firmen an, direkt oder indirekt vom Krieg und den verhängten Sanktionen betroffen zu sein.

Beschäftigungszuwachs in den Top-20-Branchen erwartet

Forschende beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit, erwarten für den Seenplatte-Landkreis - in den Top-20-Branchen – überwiegend einen Beschäftigungszuwachs mit nur geringen Risiken für den Arbeitsmarkt. Besse macht deutlich, dass „die Zahlen angesichts der jüngsten geopolitischen Entwicklung kein Indikator für die nahe Zukunft sind.“ Die Zahlen wurden vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine erhoben.

 

Auswirkungen der Pandemie auf die Langzeitarbeitslosigkeit

„Dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen – im Vergleich zum Vorjahr um 521 oder 9,7 Prozent - zurückgeht, stimmt Besse zuversichtlich: „Das bedeutet allerdings auch, dass 45 von 100 Arbeitslosen in der Seenplatte ein Jahr oder länger arbeitslos sind. Beinahe jede oder jeder Zweite.“ Aktuell haben besonders geringqualifizierte Arbeitslose ein erhöhtes Risiko, „dass aus kurzfristigem Jobverlust Langzeitarbeitslosigkeit wird“, weiß der Arbeitsmarktexperte. „Sie wurden zu Beginn der Pandemie zumeist als erstes entlassen. Dazu kommt, dass die zunehmende Dauer von Arbeitslosigkeit ein Vermittlungshemmnis für sich darstellt. Um dies möglichst zu vermeiden, verfolgen Arbeitsagentur und Jobcenter im Landkreis im Wesentlichen diese Strategien: Den Übergang von Kurzzeit- zu Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden – durch Vermittlung in eine Beschäftigung oder eine abschlussorientierte Qualifizierung. Gleiches gilt für Personen, die bereits langzeitarbeitslos sind und bei denen eine erfolgreiche abschlussorientierte Weiterbildung sinnvoll und realistisch ist.“

Anzeigen auf Kurzarbeit gehen zurück

Ohne Kurzarbeit läge die Arbeitslosigkeit noch einmal deutlich höher. Im März wurde für 790 Menschen im Landkreis vorsorglich Kurzarbeit angezeigt – 696 weniger als im Februar. Nach aktuellen Hochrechnungen befanden sich im Oktober 2021, 794 Mitarbeitende – aus 177 Unternehmen - in Kurzarbeit.

Auch jetzt noch kämpfen Unternehmen mit den Folgen der Pandemie. Deshalb war es für Thomas Besse „richtig“ - um die schrittweise Erholung am Arbeitsmarkt weiter zu stabilisieren – „den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit und damit auch die Bezugsdauer von 24 auf maximal 28 Monate zu verlängern.“ Die Sonderregeln wären eigentlich Ende März ausgelaufen und wurden nun bis Ende Juni verlängert. Sie beinhalten unter anderem einen vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld. So reicht es weiter aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. “Kurzarbeit zeigt sich als wirksames Instrument zur Sicherung von Tausenden Arbeitsplätzen - in der Seenplatte“, betonte Besse.

Ukraine Flüchtlinge: Zugang Arbeitsmarkt

„Bei den Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine Schutz in Deutschland suchen, geht es primär – und weit überwiegend - um die Akutversorgung“, sagte Besse. „Erst in einem zweiten Schritt geht es um das Eröffnen beruflicher Perspektiven – für die die Menschen - die länger bleiben wollten.

Hintergrund: Der "vorübergehende Schutz" für die Menschen aus der Ukraine gilt zunächst für ein Jahr. Er kann aber um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden. Personen, die bestimmte Verbrechen begangen haben oder von denen eine Gefahr ausgeht, kann der Schutz verweigert werden. Die EU-Regelung ist am 4. März in Kraft getreten, eine entsprechende Verordnung des Innenministeriums ist am 8. März im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Dürfen die Geflüchteten in Deutschland arbeiten?
Ja, bereits mit der vorläufigen Bescheinigung ("Fiktionsbescheinigung") über ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 AufenthG erhalten Sie durch die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Ihre Fiktionsbescheinigung und dann später Ihre Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein. Sie können dann in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (z.B. Ärztin/Arzt, Lehrerin/Lehrer, Erzieher/Erzieherin - nähere Information finden Sie unter der Frage zur Anerkennung von Berufsqualifikationen) Sie können zudem als Leiharbeiternehmerin oder Leiharbeitnehmer arbeiten.

Sie können auch ein eigenes Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten. Jede Branche stellt besondere Anforderungen an eine Gründung, die zu beachten sind. Dabei kann es sich um berufsrechtliche Regelungen, um besondere Genehmigungen oder auch um versicherungsrechtliche Fragen handeln.

Zu- und Abgänge

569 Männer und Frauen mussten sich im März nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes in der Seenplatte neu oder erneut arbeitslos melden. Das sind 163 oder 22,3 Prozent weniger als im Februar. 89 oder 13,5 Prozent weniger als im März 2021.

783 Arbeitslose konnten ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt beenden. Das sind 137 oder 21,2 Prozent mehr als im Februar. 21 oder 2,6 Prozent weniger als im März 2021.

Damit übersteigen im März die Arbeitsaufnahmen (783) die Arbeitslosmeldungen aus Beschäftigung (569).

Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach Personengruppen

Nach Personengruppen entwickelte sich die Arbeitslosigkeit recht unterschiedlich, allerdings waren bei allen Rückgänge gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Die Spanne der Veränderungen reicht im März von –21 Prozent bei Ausländern bis –12 Prozent bei Deutschen.

Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch III, also bei all denjenigen, die Arbeitslosengeld I erhalten, waren im März 3.619 Menschen arbeitslos. 343 weniger als im Vormonat und 1.049 weniger als im März 2021. Das entspricht einem Rückgang von 22,5 Prozent.

Die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II - umgangssprachlich Hartz-IV-Empfänger genannt - lag im März bei 7.247 Arbeitslosen. 70 weniger als im Februar und 560 weniger als im März 2021.

Die Unterbeschäftigung zeichnet ein realistischeres Bild von der Verfassung des Arbeitsmarktes. Dabei werden neben Arbeitslosen auch Teilnehmer in Maßnahmen, Weiterbildungen und arbeitsunfähig Erkrankte erfasst. Die Zahl der Menschen in Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) lag im März bei 13.552. Das waren 380 oder 2,7 Prozent weniger als im Vormonat – 1.636 oder 10,8 Prozent weniger als im März 2021.

Ohne den Entlastungseffekt der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente läge die Zahl der Arbeitslosen – ausgewiesen durch die so genannte „Unterbeschäftigung“ – um 2.686 höher und die Arbeitslosenquote bei 10,3 Prozent.

Geldleistungen

Insgesamt 3.319 Personen erhielten im März Arbeitslosengeld, 371 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 14.188. Gegenüber März 2021 war dies ein Rückgang von 1.550 Personen.

Gemeldete Arbeitsstellen

Den gemeinsamen Arbeitgeberservice-Teams - von Arbeitsagentur und Jobcenter im Landkreis - wurden im 1. Quartal des Jahres 1.642 sozialversicherungspflichtige Stellen gemeldet. Das sind 38 oder 2,3 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Besonders im verarbeitenden Gewerbe, auf dem Bau, im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht.

Der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen ist auf 3.241 Stellen gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat (März 2021) bedeutet dies ein Anstieg von 671. Die Arbeitskraftnachfrage der Unternehmen lässt sich eindeutiger am Zugang an offenen gemeldeten Stellen ablesen: Im Vergleich zum Vormonat ein Rückgang des Stellenzugangs um 74 – zum Vorjahresmonat um 108.

Die größte Nachfrage gab es im März aus den Bereichen: Baugewerbe (426 freie Stellen im Bestand); Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (418), im verarbeitenden Gewerbe (418); im Gastgewerbe (382) sowie Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (340).

Unternehmen in der Seenplatte, die noch keinen festen Ansprechpartner haben, erreichen den Arbeitgeberservice telefonisch unter der kostenfreien Arbeitgeber-Service-Rufnummer: 0800 4 5555 20.

Der Arbeitsmarkt in den Dienststellen des Agenturbezirks

Im Agenturbezirk Neubrandenburg entwickelte sich der Arbeitsmarkt im März relativ einheitlich. In allen Regionen war im Vergleich zum Vorjahresmonat eine Zunahme zu verzeichnen. Vergleichsweise günstig war die Veränderung der Arbeitslosigkeit in Demmin; dort stieg der Bestand an Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahresmonat um 1%. Demgegenüber steht die Entwicklung in Waren mit einer Zunahme von 16%.