Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Arbeitsagentur unterstützt Azubis, wenn das Lehrlingsgeld nicht reicht

Der Start in die Ausbildung ist geglückt. Die Lehrstelle gefunden. Nur leider liegen zwischen Ausbildungsstelle und Elternhaus dutzende Kilometer. Ein Umzug lässt sich also nicht vermeiden. Wie aber soll das finanziert werden? Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Arbeitsagentur - Auszubildende - dabei mit einem Zuschuss.

16.09.2022 | Presseinfo Nr. 41

Wer während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, dem reicht vielleicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen.

Die Agentur für Arbeit kann in bestimmten Fällen weiterhelfen: Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt sie während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss. Für Neubrandenburgs Arbeitsagenturchef Thomas Besse wäre es „fatal, die Berufsausbildung junger Menschen am Geld scheitern zu lassen. Darum unterstützen wir - unter bestimmten Voraussetzungen - finanziell, wenn es notwendig ist, über den gesamten Ausbildungszeitraum."

Aber nicht jeder hat Anspruch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Beispielsweise erhalten Auszubildende BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist und Pendeln unzumutbar ist.

Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Thomas Besse empfiehlt, „BAB so früh wie möglich zu beantragen, am besten vor Beginn der Ausbildung! Das geht mit unserem digitalen Service schnell und bequem von zu Hause aus."

Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen der Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, Einkommen von Ehe- und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern oder der Eltern nur dann, wenn festgelegte Freibeträge überstiegen werden.

Ausschluss-Kriterien

Trifft einer der folgenden Fälle zu, besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von BAB:

  • Es handelt sich um eine schulische Ausbildung (zum Beispiel zur Physiotherapeutin beziehungsweise zum Physiotherapeuten).
  • Es werden Leistungen von einer anderen Behörde, die mit der BAB vergleichbar sind, gezahlt.

Wer vorab schon einmal prüfen möchte, ob die Voraussetzungen für BAB vorliegen und in welcher Höhe BAB voraussichtlich gezahlt werden würde, kann im Internet den BAB-Rechner nutzen: www.babrechner.arbeitsagentur.de