Inklusion am Arbeitsplatz: Arbeitsagentur bietet erfolgreiches Experten-Telefon zum Thema "Arbeit und Behinderung"

Neubrandenburg, 27. September - Die Neubrandenburger Arbeitsagentur führte heute erfolgreich ein Experten-Telefon zum Thema "Arbeit und Behinderung" durch. Im Rahmen dieser Veranstaltung standen erfahrene Experten der Arbeitsagentur für Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Verfügung.

27.09.2023 | Presseinfo Nr. 42

Thomas Besse, der Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur, äußerte sich erfreut über das Interesse und die Beteiligung der Öffentlichkeit an diesem Experten-Telefon. Er sagte: "Mit unserem Telefonforum haben wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Plattform geboten, um offene Fragen, Unsicherheiten oder Bedenken im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen anzusprechen und Lösungsansätze zu finden. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu unterstützen und gleichzeitig Arbeitgebern die Vorteile der Vielfalt am Arbeitsplatz zu verdeutlichen. Unser Team von Experten ist immer bereit, wertvolle Informationen und Lösungen anzubieten."

Folgende Fragen wurden während des Experten-Telefons beantwortet:

Welche wichtigen Aspekte sollte ich als Arbeitgeber - bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen als Auszubildende berücksichtigen? Die Einstellung von schwerbehinderten Menschen als Auszubildende erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse. Es ist wichtig, den Prozess so inklusiv wie möglich zu gestalten und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die erforderliche Unterstützung erhalten. Stellen Sie sicher, dass der Bewerber oder die Bewerberin die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten für die ausgeschriebene Ausbildungsstelle mitbringen. Die Behinderung sollte nicht ausschlaggebend für die Einstellungsentscheidung sein. Überlegen Sie bitte auch, ob der Arbeitsplatz barrierefrei ist und welche Anpassungen eventuell erforderlich sind, um den Auszubildenden mit Behinderung bestmöglich zu unterstützen. Die Bundesagentur für Arbeit begleitet Menschen mit Behinderungen vor und während des Berufslebens. Nutzen Sie unsere Beratung und informieren Sie sich über mögliche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten.

Welche Unterstützungsangebote kann ich von der Arbeitsagentur erhalten, wenn ich plane, einen Menschen mit Behinderung als Auszubildenden einzustellen? Wenn Sie planen, einen Menschen mit Behinderung als Auszubildenden einzustellen, können Sie verschiedene Unterstützungsangebote von der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Hier sind einige Möglichkeiten:

Ausbildungszuschüssen: Die Arbeitsagentur kann Ihnen finanzielle Unterstützung in Form von Ausbildungszuschüssen gewähren, um die Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung zu erleichtern. Diese Zuschüsse können einen Teil der Lohnkosten decken.
Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung: Die Arbeitsagentur kann auch finanzielle Unterstützung für die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse des Auszubildenden mit Behinderung bereitstellen. Dies kann den barrierefreien Zugang und die technische Ausstattung umfassen.
Mehrfachanrechnung: Ein schwerbehinderter Auszubildender kann auf zwei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen angerechnet werden.
Beratung und Begleitung: Die Arbeitsagentur bietet Beratungsdienste an, die Ihnen bei der Auswahl, Einstellung und Integration von Auszubildenden mit Behinderung helfen können.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die genauen Leistungen und Voraussetzungen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, sich direkt an Ihre örtliche Arbeitsagentur zu wenden, um detaillierte Informationen und Unterstützung für Ihre konkrete Situation zu erhalten.

Wie kann ich – trotz Behinderung - wieder ins Berufsleben einsteigen? Sie können auch mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung erfolgreich im Berufsleben stehen. In einem Beratungsgespräch können wir mit Ihnen gemeinsam klären, welche Hilfen für Sie infrage kommen und unterstützen Sie. Vereinbaren Sie deshalb eine Beratung per Telefon oder per Video. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner können Sie telefonisch erfragen und einen Beratungstermin telefonisch vereinbaren unter: 0800 4 555500 (gebührenfrei)
Bei mir wurde ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt. Kann es ratsam sein, bei der örtlichen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen? Die Gleichstellung am Arbeitsplatz kann für Sie als Arbeitnehmer mit Behinderung Vorteile bieten, darunter:
Berufliche Chancen: Gleichstellung kann Ihre Chancen auf Einstellung erhöhen. Arbeitgeber, die sich für Inklusion engagieren, sind eher bereit, qualifizierte Mitarbeiter mit Behinderungen einzustellen und zu fördern.
Arbeitsplatzsicherheit: Eine Gleichstellung kann Sie vor einer behinderungsbedingten Kündigung schützen, denn der Arbeitgeber muss – bevor er eine Kündigung aussprechen kann – die Zustimmung des Inklusionsamtes einholen. Auch sind Sie, wenn Ihr Arbeitgeber sich für Gleichstellung einsetzt, besser vor Diskriminierung und Benachteiligung geschützt. Dies kann Ihre langfristige berufliche Sicherheit erhöhen.
Arbeitsbedingungen: Unternehmen, die sich für Gleichstellung engagieren, sind eher bereit, notwendige Anpassungen am Arbeitsplatz vorzunehmen, um Ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Dies kann Ihre Arbeitsbedingungen verbessern und Ihre Leistungsfähigkeit steigern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Vorteile der Gleichstellung von Ihrem Arbeitsplatz abhängen können.

Die Veranstaltung war ein Erfolg und zeigte das Engagement der Neubrandenburger Arbeitsagentur für die Förderung der Inklusion am Arbeitsplatz.