Der Arbeitsmarkt im Februar: Milde Temperaturen bringen keine Trendwende

Neubrandenburg, 29. Februar 2024 – „Die milden Temperaturen im Februar haben im Seenplattelandkreis keinen Wendepunkt am Arbeitsmarkt eingeleitet. Im Gegenteil: Sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch im Vorjahresvergleich stieg die Zahl der Arbeitslosen. Trotz dieses Anstiegs gibt es jedoch klare Anzeichen für die bevorstehende Frühjahrsbelebung in unserer Region“, sagte der amtierende Leiter der Arbeitsagentur in Neubrandenburg, Stephan Bünning, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.

29.02.2024 | Presseinfo Nr. 25

Neubrandenburg | Im Februar war in der Seenplatte 109 Menschen mehr arbeitslos gemeldet als im Januar. Insgesamt 12.478. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 9,7%. Im Vergleich zum Februar des Vorjahres sind es 190 Arbeitslose mehr.

Stephan Bünning: Die milden Temperaturen im Februar haben im Seenplattelandkreis keinen Wendepunkt am Arbeitsmarkt eingeleitet. Im Gegenteil: Sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch im Vorjahresvergleich stieg die Zahl der Arbeitslosen. Die kontinuierliche Zunahme der Arbeitslosenzahlen unterstreicht die bestehenden Herausforderungen, mit denen der Arbeitsmarkt konfrontiert ist. Die milden Witterungsbedingungen allein sind nicht ausreichend, um die Zahl der Arbeitslosen zu senken, da sie stark von der konjunkturellen Entwicklung und der geopolitischen Lage abhängen.“

Trotz des Anstiegs der Arbeitslosigkeit gibt es auch positive Signale und klare Anzeichen für die bevorstehende Frühjahrsbelebung in unserer Region. Bünning kommentierte: "Besonders bemerkenswert ist der deutliche Rückgang beim Zugang aus der Erwerbstätigkeit, der um 473 oder 38% im Vergleich zum Vormonat zurückging. Außerdem verzeichnen wir eine verstärkte Suche nach neuen Arbeitskräften seitens der Betriebe. Unsere gemeinsamen Arbeitgeberserviceteams von Arbeitsagentur und Jobcenter im Landkreis meldeten im Februar 464 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen. Das sind 98 oder 27% mehr als im Vormonat Januar. Insbesondere im Baugewerbe, im verarbeitenden Gewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Gastgewerbe werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Beides sind deutliche Anzeichen für die bevorstehende Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt in unserer Region."

Bünning ermutigt Arbeitgeber nachdrücklich, auch Geflüchteten mit noch nicht so guten Deutschkenntnissen eine Chance auf Einstellung zu geben. „Diese Menschen bringen oft wertvolle Erfahrungen mit, die sie zu bereichernden Mitarbeitern machen können. Viele von ihnen verfügen über solide Qualifikationen und haben die Absicht, langfristig in unserem Landkreis zu bleiben. Durch die praktische Anwendung der deutschen Sprache am Arbeitsplatz können sie ihre Sprachkenntnisse kontinuierlich verbessern."

Bünning betonte, dass der Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat Januar um 47 oder 4% "nicht beunruhigend" sei. Er erklärte weiter: "Hierbei handelt es sich um die Jugendlichen, die nach einer dreieinhalbjährigen oder zweieinhalbjährigen Ausbildung jetzt ihren Abschluss gemacht haben und - aus unterschiedlichsten Gründen - nicht übernommen wurden. Diese Gruppe ist erfahrungsgemäß nur kurzfristig arbeitslos, da zahlreiche Betriebe die Chance nutzen, sich diese frisch ausgelernten Fachkräfte zu sichern."

In Bezug auf die weitere Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahr 2024 äußerte sich Bünning: "Das Ausmaß der Frühjahrsbelebung im März/April wird Aufschluss über die Entwicklung im Jahr 2024 geben."

Dann wies Bünning auf die bevorstehende "Woche der Ausbildung" hin: "Am 11. März wird die diesjährige 'Woche der Ausbildung' starten. In dieser Woche werden wir - die Arbeitsagentur und Jobcenter des Landkreises - insbesondere bei Jugendlichen und Eltern für die duale Berufsausbildung werben. Wir werden alle verfügbaren Mittel nutzen, von digitalen Elternabenden über bundesweite Chats bis hin zur individuellen Beratung, um die Vielfalt der Ausbildungsberufe und die damit verbundenen Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten vorzustellen. Und ich möchte die jungen Menschen ermutigen, die im kommende Sommer Abitur machen: Informieren Sie sich auch ausführlich über die Vorteile und Perspektiven einer dualen Ausbildung.“

Zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ - Ab 1. März kurzzeitige Beschäftigung[i] von ausländischem Personal möglich

Ab dem 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Diese Phase beinhaltet die Einführung der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung, die es Arbeitgebern ermöglicht, kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen, um in Spitzenzeiten zu unterstützen, wenn ausreichendes inländisches Potenzial nicht verfügbar ist.

Stephan Bünning: „Die kurzzeitige Beschäftigung stellt für Unternehmen, insbesondere solche mit saisonalem Geschäft, eine flexible Lösung dar, um Engpässe in Spitzenzeiten zu bewältigen, besonders wenn es herausfordernd ist, ausreichend inländisches Personal zu finden. Wir ermutigen Arbeitgeber nachdrücklich, von diesem Instrument Gebrauch zu machen und ausländische Arbeitskräfte auch für befristete Anstellungsverhältnisse - von bis zu acht Monaten - anzuwerben, um sie dann sozialversicherungspflichtig und nach Tarif einzustellen." Ausgenommen von dieser Regelung sind Erntehelfer in der Landwirtschaft.

Arbeitsmarktdaten für Geflüchtete aus der Ukraine[1]
Bis Mitte Februar wurden 787 arbeitslose Ukrainerinnen und Ukrainer in den Jobcentern betreut. 3 mehr als im Januar. 102 mehr als im Januar des Vorjahres.

Kurzarbeit
Im Januar sind keine Anzeigen auf Kurzarbeit eingegangen. Nach aktuellen Hochrechnungen befanden sich im Oktober 2023 0 Mitarbeitende – aus 0 Unternehmen - in Kurzarbeit.

Zu- und Abgänge
756 Männer und Frauen mussten sich im Februar nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes in der Seenplatte neu oder erneut arbeitslos melden. Das sind 473 – oder 38% – weniger als im Januar. 45 – oder 6% - mehr als im Februar 2023. 494 Arbeitslose konnten ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt beenden. Das sind 2 – oder 0,4% - weniger als im Januar. 72 – oder 13% - weniger als im Februar 2023. Damit übersteigen im Februar die Arbeitslosmeldungen aus Beschäftigung (756) die Arbeitsaufnahmen (494).

Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach Personengruppen
Nach Personengruppen entwickelte sich die Arbeitslosigkeit recht unterschiedlich. Die Spanne der Veränderungen reicht im Februar von –0,3% bei Deutschen bis +14% bei Ausländern.

Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen
Im Bereich der Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch III, also bei all denjenigen, die Arbeitslosengeld I erhalten, waren im Februar 4.375 Menschen arbeitslos. 52 mehr als im Vormonat und 24 mehr als im Februar 2023. Das entspricht einem Anstieg von 0,6%. Die Zahl der Bezieher von Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II lag im Februar bei 8.103 Arbeitslosen. 57 mehr als im Januar und 166 mehr als im Februar 2023.

Die Unterbeschäftigung zeichnet ein realistischeres Bild von der Verfassung des Arbeitsmarktes. Dabei werden neben Arbeitslosen auch Teilnehmer in Maßnahmen, Weiterbildungen und arbeitsunfähig Erkrankte erfasst. Die Zahl der Menschen in Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) lag im Februar bei 14.979. Das waren 143 oder 1% mehr als im Vormonat – 75 oder 0,5% weniger als im Februar 2023.

Ohne den Entlastungseffekt der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente läge die Zahl der Arbeitslosen – ausgewiesen durch die so genannte „Unterbeschäftigung“ – um 2.501 höher und die Arbeitslosenquote bei 11,5%.

Geldleistungen
Insgesamt 3.948 Personen erhielten im Februar Arbeitslosengeld, 208 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 15.014 Gegenüber Februar 2023 war dies ein Rückgang von 141 Personen.

Gemeldete Arbeitsstellen
Der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen ist – im Vormonatsvergleich - auf 2.730 Stellen gesunken (Minus 45). Gegenüber dem Vorjahresmonat (Februar 2023) bedeutet dies einen Rückgang von 243. Die Arbeitskraftnachfrage der Unternehmen lässt sich eindeutiger am Zugang an offenen gemeldeten Stellen ablesen: Im Vergleich zum Vormonat stieg der Stellenzugang um 98 – zum Vorjahresmonat sank er um 121. Die größte Nachfrage gab es im Februar aus den Bereichen: Baugewerbe (369 freie Stellen im Bestand), Gesundheits- und Sozialwesen (327), Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (326), verarbeitendes Gewerbe (312), sowie im Gastgewerbe mit 224.

Unternehmen in der Seenplatte, die noch keinen festen Ansprechpartner haben, erreichen den Arbeitgeberservice telefonisch unter der kostenfreien Arbeitgeber-Service-Rufnummer: 0800 4 5555 20.

Der Arbeitsmarkt in den Dienststellen des Agenturbezirks
Im Agenturbezirk Neubrandenburg entwickelte sich der Arbeitsmarkt im Februar recht unterschiedlich. Am günstigsten war die Veränderung der Arbeitslosigkeit im Geschäftsstellenbezirk Altentreptow; dort sank der Bestand an Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahresmonat um 5%. Dem gegenüber steht die Entwicklung im Bezirk der Geschäftsstelle Neubrandenburg Umland mit einer Zunahme von 8%.


[1] Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden ukrainische Geflüchtete seit dem 01.06.2022 durch die Jobcenter betreut. Dies hat einen regional unterschiedlich starken Einfluss auf die Entwicklung der Arbeitsmarktdaten. Anhaltspunkte für die Betroffenheit einer Region sind erhöhte Anstiege im Vorjahresvergleich bei der Zahl der Arbeitslosen (insbesondere im Rechtskreis SGB II, bei Frauen und Ausländern).


[i] Hintergrund:  kurzzeitige Beschäftigung von ausländischem Personal Rekrutierung durch die Unternehmen

Die Arbeitskräfte werden von den Unternehmen selbst rekrutiert und angeworben, die Bundesagentur für Arbeit verantwortet die Prüfung der Voraussetzungen.
Voraussetzungen sind unter anderem eine inländische Beschäftigung von mindestens 30 Stunden pro Woche, die Bindung des Betriebs an einen Tarifvertrag und eine Vergütung zu den geltenden tariflichen Bestimmungen, sowie die Übernahme der Reisekosten durch den Betrieb.

Jährliches Kontingent festgelegt
Zudem sieht die Regelung ein jährliches Kontingent vor, das die Bundesagentur für Arbeit festsetzt. Für das Jahr 2024 hat sie ein Kontingent von 25.000 Zustimmungen für alle Branchen festgesetzt. Davon ausgenommen sind Erntehelfer in der Landwirtschaft.

Beantragung ist ab 1. März 2024 möglich
Betriebe können ab 1. März 2024 bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis oder eine Vorabzustimmung zu einem Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte aus dem Ausland beantragen. Der entsprechende Online-Service steht im Portal der Bundesagentur für Arbeit ab diesem Datum zur Verfügung.