Eingliederungsbilanz

Die Eingliederungsbilanz verdeutlicht sowohl das finanzielle Budget als auch den Umfang der Eingliederungsaktivitäten und ist daher ein Gradmesser für den erfolgreichen Einsatz der Eingliederungsleistungen im bilanzierten Jahr.

Vorbemerkung

Die vorliegende Eingliederungsbilanz stellt den Einsatz und die Wirksamkeit der Ermessens-und Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jahr 2021 der Agentur für Arbeit Neubrandenburg dar. Sie umfasst Aussagen zu den zur Verfügung gestellten Mitteln sowie den geförderten Personengruppen und Maßnahmen. Grundlage für die Erstellung der Eingliederungsbilanz für die Agentur für Arbeit Neubrandenburg ist § 11 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Die Eingliederungsbilanz wird getrennt nach den Rechtskreisen SGB III und SGB II aufgestellt. Die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt werden anhand von Strukturdaten unter Einbeziehung von Vorjahreswerten dargestellt. Die Aktionen und Reaktionen der Arbeitsverwaltung auf diese Veränderung lassen sich anhand der Schwerpunktsetzungen im Jahr 2021 am Arbeitsmarkt bei der Verwendung der zugewiesenen Fördermittel ablesen. Eine fundierte wissenschaftliche Begleitforschung kann dadurch jedoch nicht ersetzt werden.

Zusammenfassung und Wertung der wichtigsten Daten

Zugewiesene Mittel und Ausgaben
Die Agentur für Arbeit Neubrandenburg wendete im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 18,900 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen des SGB III mit dem Ziel der nachhaltigen Integration Arbeit-und Ausbildungssuchenden sowie arbeitsloser Personen auf. Auf den eigentlichen Eingliederungstitel entfielen 16,334 Millionen Euro, der damit über dem Vorjahrswert lag (2020: 15,478 Millionen Euro). Im Bereich der beruflichen Qualifizierung wurden im Jahr 2021 7,209 Millionen Euro aufgewandt. Das ist ein Anteil von 38,1 % der Ausgabemittel. Im Jahr 2020 war mit 7,255 Millionen Euro ein Anteil von 40,4 % ausgewiesen. Parallel dazu betrug der Anteil der Ausgaben zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 38,7 % und damit 7,322 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es 6,160 Millionen Euro, dies entspricht 34,3 % der Gesamtausgaben. Für klassische Eingliederungszuschüsse wurden 5,464 Millionen Euro aufgebracht, das sind 0,817 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Ein wesentlicher Anteil des Haushaltsvolumens 2021 entfiel, wie auch schon im Jahr 2020, auf die Förderung der Berufsausbildung. Hierfür wurden insgesamt 2,706 Millionen Euro ausgegeben. Betrachtet man die Gesamthaushaltsverteilung, so stellt diese Summe in 2021 einen Anteil von 14,3% dar, in 2020 waren es 15,7%. 2021 wurden für außerbetriebliche Ausbildung 0,802 Millionen Euro ausgegeben. Dies entspricht einen Anteil von 4,2 %. Im Jahr 2020 waren es 0,737 Millionen Euro.

Durchschnittliche Ausgaben je Förderfall
Zu einem kostenintensiven, aber auch wirksamen Förderinstrument hat sich die berufliche Weiterbildung verstetigt. Die Förderhöhe pro Förderung und Monat betrug 832 Euro (2020: 965 Euro). Die durchschnittliche Förderdauer für die berufliche Weiterbildung betrug im Jahr 2021 7,5 Monate (2020: 7,9 Monate). Der Gründungszuschuss mit einer durchschnittlichen monatlichen Förderhöhe von 1.031 Euro erhöhte sich um 134 Euro im Vergleich zu 2020. Die durchschnittlichen Kosten je Förderung aus dem Vermittlungsbudget beliefen sich in 2021 auf 232 Euro pro Monat (2020: 221 Euro).

Geförderte Personen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen
In der Agentur für Arbeit Neubrandenburg befanden sich im Durchschnitt des Jahres 2021 1.631 Teilnehmende in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung, 63 weniger als im Jahr 2020. Darunter waren 8,7% schwerbehinderte Menschen, 4,0% Berufsrückkehrende und 39,0% Geringqualifizierte. Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre) standen auch im Jahre 2021 im Blickpunkt der besonderen Förderung. Der Anteil der Teilnehmenden dieser Personengruppe an Maßnahmen betrug im SGB III Bereich 28,6 %, im Jahr 2020 waren es 36,3 %. 44,0% aller arbeitslosen Personen im Rechtskreis SGB III waren Frauen. Ihr Anteil an Maßnahmen betrug 48,1%.

Vermittlungsquote
5.818 Personen meldeten sich 2021 in Erwerbstätigkeit ab (2020: 5.968), darunter 4.811 Abgänge in ungeförderte Beschäftigung. Die Arbeitsaufnahme nach Auswahl und Vorschlag, also mittels Vermittlung durch die Agentur für Arbeit gelang für 679 Personen (2020: 595 Personen), darunter waren 475 ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse entstanden (2020: 435). Das entspricht einer Vermittlungsquote von 9,9%, gegenüber 8,5% im Jahr 2020. Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von arbeitslosen Personen in ungeförderten Beschäftigungsverhältnissen beigetragen haben. Betrachtet man die Vermittlungsquote nach Personengruppen, so liegt diese bei den Berufsrückkehrenden bei 9,2 %, den schwerbehinderten Menschen bei 13,2 %, den Langzeitarbeitslosen bei 10,6% und den älteren, arbeitslosen Menschen über 55 Jahre bei 9,1 %.

Eingliederungsquote
Die Wirkung des Einsatzes der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird unter anderem daran bemessen, wie viele Personen sechs Monate nach Beendigung der Förderung in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Wie in den Vorjahren waren auch 2021 die klassischen Eingliederungszuschüsse sehr erfolgreich. 80,3 % der geförderten Personen waren auch nach 6 Monaten noch in Arbeit (2020 78,6 %). Die Eingliederung beim Gründungszuschuss erreicht 15,4 %. Dieser geringe Wert resultiert aus dem Fortbestehen der Selbständigkeit nach 6 Monaten. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung (ohne Beschäftigtenqualifizierung) lag der Wert bei 64,0 %. 2020 waren es 66,1 %. Im Bereich der ausbildungsbegleitenden Hilfen konnten 84,4 % (2020: 79,5 %) und im Bereich der außerbetrieblichen Berufsausbildung 56,3 % (2020 52,8 %) erreicht werden.
 


Tabellenteil

Methodische Hinweise

Vorbemerkungen

Mit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ab 01.01.2005 erfolgte die Förderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem SGB II. Aus diesem Grund haben die für die Leistungserbringung zuständigen Organisationseinheiten den Erfolg von Eingliederungsmaßnahmen in Form einer Eingliederungsbilanz gemäß § 54 SGB II auszuweisen.

Die vorliegende Eingliederungsbilanz gibt einen Überblick über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen, die Maßnahmen und die Wirksamkeit der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jahr 2021 im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord. 

Ein wichtiger Indikator für die Wirksamkeit der Förderung ist die Eingliederungsquote. Sie weist den Anteil der Maßnahmeteilnehmer aus, die innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Maßnahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des 1. Arbeitsmarktes eingemündet sind.

Die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt werden anhand von Strukturdaten unter Einbeziehung von Vorjahreswerten dargestellt. In welchem Maße das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord auf die Änderungen reagiert und agiert hat, lässt sich anhand der arbeitsmarktlichen Schwerpunktsetzung beim Einsatz der zugeteilten Fördermittel ablesen. 
Von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung ist die gleichberechtigte Förderung von Frauen und Männern. Die hier erreichten Ergebnisse nehmen daher auch in der Eingliederungsbilanz entsprechenden Raum ein (Punkt 2.3)
Detaillierte Beschreibungen finden Sie in den „Methodischen Erläuterungen und Hinweisen“ unter Punkt 4 der Eingliederungsbilanz.

Zusammenfassung und Wertung der wichtigsten Ergebnisse
    
Zugewiesene Mittel und Ausgaben

Entsprechend der regionalen Arbeitsmarktsituation ist die Ausrichtung auf die einzelnen Leistungsarten bei den Leistungsträgern des SGBII unterschiedlich angesetzt. Insbesondere ist der jeweilige Maßnahme-Mix eines Jobcenters abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
Für Eingliederungsleistungen standen dem Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord im Jahr 2021 insgesamt 6,724 Millionen Euro zur Verfügung. Dies waren 17,9% weniger als 2020. Die Herausforderung bestand im Jahr 2021 vor allem darin, trotz andauernder Einschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie, mit dabei einhergehenden weiteren Kontaktbeschränkungen, die geplanten Förderungen effizient umzusetzen. Von den 6.724 Millionen Euro zur Verfügung stehenden Mitteln wurden im Berichtsjahr insgesamt 5.693 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) aufgewandt. Das entspricht einer Ausgabequote von 84,7% (im Vorjahr 80,2 %). Die leichte Steigerung in der Ausgabequote ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im „Jahr Drei“ der Pandemie Bildungsträger und Arbeitgeber zwischenzeitlich kreative neue Formen der coronagerechten Kommunikation entwickelt haben. So wurden Maßnahmen zunehmend auf Online-Kurse oder auf hybride Angebotsformen umgestellt, um weiterhin wirksam fördern zu können. Das ausreichende Angebot an Masken, Desinfektionsmitteln und Impfstoffen führte ebenfalls zu einer leichten Entspannung der Lage. Weiterhin spürbarer Fachkräftemangel, schafft für motivierte Kunden sehr gute Integrationsbedingungen auch ohne den Einsatz von Fördermitteln. Daher kann das Jobcenter 2021 wieder auf einen hohen Kundenrückgang verweisen. Im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord wurden im Dezember 2021 mit 5.955 erwerbsfähigen Leistungsbeziehern 6,8% weniger Kunden betreut als im Jahr davor. Zunehmend verzeichnen die noch in der Betreuung des Jobcenters stehenden Kunden eine zu stark geminderte Motivationslage, um an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfolgreich teilzunehmen. Aus diesem Grund gestaltet sich die Teilnehmergewinnung immer schwieriger, was einen geringeren Mittelabfluss zur Folge hat. Folgerichtig stand daher im Jahr 2021 neben der „Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ und „Beschäftigungschaffenden Maßnahmen“ (hier insbesondere die Ausgaben für die Teilhabe am Arbeitsmarkt) das Erreichen von Motivations- und Integrationsfortschritten im Mittelpunkt unserer Arbeit. 
Berufliche Qualifizierung ist ein sehr wichtiges Mittel, um sowohl die Integrationsfähigkeit der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden zu erhöhen als auch die Arbeitgeber bei der Deckung des Fachkräftebedarfes zu unterstützen. Die wachsende Bedeutung der beruflichen Weiterbildung ist der Geschäftsführung und den Mitarbeitern bewusst. Allerdings zeigen sich die Auswirkungen der beschriebenen Kundenstruktur gerade in diesem wichtigen Bereich. Ist doch eine Teilnehmergewinnung, insbesondere für abschlussorientierte Weiterbildungen, selbst mit großem materiellem und kräftemäßigem Einsatz nur vereinzelt möglich. Fehlende Mobilität der Kunden, die Auswirkungen der Pandemie und eine rückläufige Bildungsträgerlandschaft wirken hier zusätzlich negativ auf eine mögliche Förderung. Geringe Teilnehmerzahlen sind dann häufig für die Träger nicht mehr wirtschaftlich, so dass auch aus diesem Grund, Maßnahmen nicht stattfinden. Im Jahr 2021 wurden für berufliche Qualifizierung im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord 355.000 Euro eingesetzt (6,2% der gesamten Ausgabemittel). Damit konnte das Ergebnis des Vorjahres nicht gehalten werden (8,4%).
Schwerpunkt der operativen Arbeit ist die Verringerung der Hilfebedürftigkeit und dies insbesondere durch die Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der Einsatz von Förderleistungen unterstützte diesen Prozess positiv. Im Berichtsjahr betrug der Anteil der Ausgaben zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 29,2%% und ist damit nur marginal niedriger als 2020 (30,2%). Insgesamt kamen 1.661.000 Euro zur Auszahlung. Für klassische Eingliederungszuschüsse wurden 965.000 Euro (16,9% der Mittel) aufgebracht. 
Die Ausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederungen nehmen auch 2021 wieder den größten Raum innerhalb des Eingliederungsbudgets ein. Ursächlich ist dies vor allem der Vielzahl der Vermittlungshemmnisse unserer Kunden geschuldet, welche erst durch niederschwellige Maßnahmen beseitigt werden müssen, bevor berufliche Weiterbildung, Umschulung oder eine Integration erfolgreich sein können. Allein für diese Leistung gab das Jobcenter im Jahresverlauf 1,349 Millionen Euro aus. Dies entspricht 23,7% der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel (Vorjahr 24,1%). Zunehmend sind insbesondere Maßnahmen erfolgreich, die auf die ganz speziellen Hemmnisse des einzelnen Kunden abzielen (Coaching) Ein solch individueller Aufwand, für nur eine geringe Zahl Teilnehmer,, verteuert die Maßnahmekosten, ist aber aktuell eine der wenigen Möglichkeiten, verkrustete Strukturen bei den Kunden aufzubrechen und Integrationsfortschritte zu erzielen.
Insgesamt wurden 65,3% aller ausgegebenen Mittel des Jobcenters für integrationsorientierte Instrumente eingesetzt.
Immer mehr Leistungsbezieher benötigen besondere Hilfe und Unterstützung, um wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Nachdem mehrere Jahre lang die Anteile der beschäftigungs-schaffenden Maßnahmen deutlich sanken, steigen sie insgesamt seit 2019 kontinuierlich 25,2% (im Vorjahr 22,4%). Innerhalb dieser Fördergruppe nimmt die Förderung von Arbeitsgelegenheiten einen immer geringeren Raum ein. Ursächlich bedingt ist dies nicht nur durch rechtliche Beschränkungen in den Fördervoraussetzungen. So haben viele Kunden die maximale Förderdauer im Sinne § 16d (6) SGB II bereits erreicht. Allerdings war die Durchführung vieler geplanter Arbeitsgelegenheiten in Pandemiezeiten nicht möglich, da eine Umstellung auf Online-Formate nicht möglich war. Auf die Förderung von Arbeitsgelegenheiten entfiel 2021 noch ein Anteil an den insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel von 6,0% (Vorjahr 6,4%). 340.000 Euro wurden hierfür aufgewendet. 
Der Grund für die steigenden Anteile „Beschäftigung schaffender Maßnahmen“ ist in der Einführung des Teilhabechancengesetzes zu sehen. Diese sind sehr kostenintensiv und sind von einer besonders langen Förderdauer über Jahre gekennzeichnet. Das bedeutet, dass ein hoher Anteil der in einem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel bereits im Voraus gebunden ist. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt wurden im Jahr 2021 1,097 Millionen Euro ausgegeben. Dies sind 19,3% der zur Verfügung stehenden Mittel (Vorjahr 15,9%). 
Die Ausgaben für Leistungen zur Freien Förderung sind gegenüber dem Vorjahr nochmals gesunken. Insgesamt wurden 38.000 Euro für diese Leistungsart ausgegeben (49.000 Euro weniger als im Vorjahr). Gemessen am Eingliederungsbudget betrug der Anteil der Ausgaben für Leistungen zur Freien Förderung und zur Förderung von Arbeitsverhältnissen wie im Vorjahr 0,7%. Die gesetzliche Höchstgrenze von 20% wird nicht tangiert.
Förderungen im Bereich der Berufswahl und der Berufsausbildung (241.000 Euro) werden maßgeblich durch die Ausgaben für außerbetriebliche Berufsausbildungen (165.000 Euro) bestimmt. Der Anteil der Gesamtausgaben für Berufswahl und Berufsausbildung am Eingliederungsbudget insgesamt beträgt 4,2%. Im Jahr 2020 betrug dieser Anteil 3,9%.

Die Ausgaben für besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen lagen mit einem Anteil von 0,6% leicht unter dem Vorjahresniveau von 0,8%.

Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer

Im Vorjahresvergleich sind die durchschnittlichen Ausgaben je Förderung pro Monat in fast allen Leistungsarten wieder gesunken, nachdem sie im Vorjahr deutlich gestiegen waren (siehe Tabelle 2). Ausnahmen hiervon sind vermittlungsunterstützende Leistungen für Rehabilitanden (hier die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung), die Maßnahmen bei einem Träger. Mit Mehrkosten in Höhe von 1.695 Euro je Person und Fördermonat weisen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen hier die größte Steigerung auf. 

In Bezug auf die Dauer der Förderung je Leistungsart ist im Vergleich zum Vorjahr ist in diesem Jahr kein eindeutiger Trend feststellbar (siehe Tabelle 2). Obgleich sich auf Grund der beschriebenen Kundenstruktur ein zunehmender individueller, einzelfallbezogener und daher meist längerer Förderbedarf abzeichnet, besteht weiterhin ein Spannungsverhältnis zwischen Förderbedarf und der Fähigkeit vieler Leistungsberechtigten nach langjähriger Arbeitslosigkeit, Maßnahmen mit längerer Dauer erfolgreich zu bewältigen. 
Eine deutliche Verlängerung hingegen verzeichnen die Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz. Die Einführung dieser Leistungen erfolgte erst 2019. Auf Grund der langen Förderdauer von bis zu 5 Jahren, steigt 2021 die Maßnahmedauer überdurchschnittlich an.

Bei überregionaler Betrachtung ist festzustellen, dass trotz unter-schiedlichen Ansatzes der Leistungen die durchschnittlichen Kosten sowie die durchschnittliche Dauer je Maßnahme im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord in fast allen Leistungen auf gleichem Niveau mit dem Landesdurchschnitt Mecklenburg-Vorpommern liegen. Deutlichen Unterschied gibt es bei den Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen. Hier liegen die Kosten 700 Euro pro Monat und Teilnehmer über dem Landesdurchschnitt. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt dauert die Förderung mit einem „Arbeitsentgeltzuschuss bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter“ und die Förderung mit einem „Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen“ rund 8 Monate weniger.

Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord wird bei der Besetzung von Maßnahmen generell darauf geachtet, besonders förderbedürftige Personengruppen entsprechend ihres Anteils an der Arbeitslosigkeit zu beteiligen (Tabelle 3a). Im Jahr 2021 wurden im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord 2.055 Teilnehmer (Jahressumme) mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung gefördert. Dies entspricht 53,2% aller im Jobcenter gemeldeten (zugegangenen) Arbeitslosen (Vorjahr 72,9%). Der Anteil der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen an allen geförderten Teilnehmern betrug 77,9%. Darunter waren 7,5% Schwerbehinderte Menschen, 33,5% Langzeitarbeitslose, 12,7% Ältere über 55 Jahre, 4,2% Berufsrückkehrer und 50,9% Geringqualifizierte (Mehrfachbetroffenheit möglich). Die Anteile dieser besonderen Personengruppen spiegeln sich in den einzelnen Maßnahmearten wider.

Ein Schwerpunkt der operativen Arbeit des Jobcenters Mecklenburgische Seenplatte-Nord war es, auch im Jahr 2021 Jugendliche in Arbeit und Ausbildung zu bringen. Daher wurde dieser Kundengruppe auch besondere Aufmerksamkeit gewidmet (Tabelle 3c). Im Berichtsjahr waren 8,1% aller Arbeitslosen im Bereich SGB II unter 25 Jahre (Jahressumme Bestand). Betrachtet man die Förderung dieser Personengruppe, so ist der Anteil der U25jährigen, bezogen auf alle Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung 2021 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen und betrug 16,0% (im Vorjahr 14,3%). 

Die Integration und Förderung von Frauen mit ihren besonderen Rahmenbedingungen standen auch im Jahr 2021 im Zentrum der operativen Aufmerksamkeit. Es galt, die Folgen der Pandemie weiter auszugleichen. Im Jahr 2021 waren 1.207 arbeitslose Frauen im Kundenbestand. Dies entspricht 41,3% aller Arbeitslosen des Jobcenters Mecklenburgische Seenplatte-Nord (Tabelle 4b). Im Vergleich dazu betrug der Anteil geförderter Frauen an allen Förderungen 41,4%. Damit wurde die gesetzliche Mindestbeteiligung von Frauen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III in Höhe von 35,5% um 5,9%Punkte überschritten (Tabelle 4c).

Die Aktivierung von Arbeitslosen ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt. Dies gestaltet sich zunehmend schwieriger. Im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord lag die Aktivierungsquote der Arbeitslosen 2021 (Jahresdurchschnittsbestand an Teilnehmern in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, ohne Förderung der Berufsausbildung bezogen auf den jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenbestand einschließlich der Teilnehmer an Maßnahmen) bei 16,7% und damit um 3,0%Punkte unter der Aktivierungsquote 2020. Die Zunahme multipler Vermittlungshemmnisse bei unseren Kunden in Verbindung mit geringer bis fehlender Motivation, fehlender Trägerlandschaft in der Region und schlechtem öffentlichen Verkehrsnetz wirken sich weiterhin kontraproduktiv aus und erschweren die erfolgreiche Arbeit beträchtlich.

Vermittlungsquote

Im Jahr 2021 konnte das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord insgesamt 4.527 Abgänge von Arbeitslosen verzeichnen (Tabelle 5). Darunter sind 1.197 Abgänge in Erwerbstätigkeit. Dies entspricht 26,4% (Vorjahr 26,9%). Dies ist gerade unter den Bedingungen der Pandemie ein sehr gutes Ergebnis, auch im Landesvergleich (MV 25,6%). 287 Arbeitsaufnahmen erfolgten insgesamt durch Auswahl und Vorschlag des Jobcenters, also durch Vermittlung. Dabei sind 64 ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse begründet worden. Dies entspricht einer Vermittlungsquote (Anteil Abgänge in ungeförderte Beschäftigung durch Vermittlung an allen Abgängen in ungeförderte Beschäftigung) von 9,9% (Vorjahr 12,1%). 

Betrachtet man die Vermittlungsquote nach Personengruppen, so liegt diese bei Langzeitarbeitslosen bei 10,8%, 9,1% bei Schwerbehinderten Menschen, 6,8% bei Älteren über 55 Jahre, und 10,1% bei den Geringqualifizierten (Mehrfachbetroffenheit möglich).
Betrachtet man die Vermittlungsquote für Frauen, so wird diese in Höhe von 10,2% ausgewiesen und ist zum letzten Jahr um 1,2%Punkte gestiegen.

Eingliederungsquote

Die Wirkung des Einsatzes der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird unter anderem daran bemessen, wie viele Personen 6 Monate nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Ausgangspunkt dieser Verbleibs-Untersuchung sind die Austritte von Januar 2020 bis Dezember 2020.

Leider wird auch weiterhin keine Eingliederungsquote für das Jobcenter gesamt und für Gruppen von Förderleistungen ausgewiesen. Daher ist nunmehr ein Vergleich nur für die jeweilige Einzelleistung möglich.

Vergleicht man die Eingliederungsquoten der jeweiligen Einzelleistungen insgesamt mit denen der besonders förderungsbedürftigen Personen, so ist es uns auch im Jahr 2021 noch nicht immer gelungen, passgenaue, individuelle Förderpläne zu erstellen, um so einen höheren Eingliederungserfolg zu erzielen. Insbesondere bei der Kundengruppe der Langzeitarbeitslosen ist der Integrationserfolg fast durchgehend geringer. 
Positiv zu erwähnen sind die guten Eingliederungserfolge der Frauen. Bis auf wenige Ausnahmen (Vermittlungsunterstützende Leistungen Reha - hier u.a. Vermittlungsbudget und bei der Förderung von Arbeitsgelegenheiten) weisen die Frauen eine zum Teil deutlich höhere Eingliederungsquote auf, als die Männer. (Tabelle 6b) 

Der Einsatz nicht aller Förderleistungen führt zu gleichen Integrationserfolgen. Betrachtet man die Einzelleistungen, so erwiesen sich im Jahr 2021 folgende Leistungen besonders erfolgreich:

FörderungEingliederungsquote
Freie Förderung SGB II88,6 %
Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit71,9 %

Vermittlungsunterstützende Leistungen Reha: hier Vermittlungsbudget

65,5 %
Eingliederungszuschuss65,2 %

 

Deutlich geringere Eingliederungserfolge werden hingegen bei „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ erzielt., insbesondere bei „Maßnahmen beim Träger“. Dem gegenüber steht der außergewöhnlich hohe Einsatz der finanziellen Mittel für diese Leistungen (23,6% aller dem Jobcenter zur Verfügung stehenden Mittel). Dieses Finanzaufkommen ist nur durch eine sich weiterhin verschlechternde Kundenstruktur und damit verbunden einem wachsenden Betreuungs- und Förderaufwand gerechtfertigt.
Der geringste Eingliederungserfolg wird wie im Vorjahr bei Arbeitsgelegenheiten ausgewiesen 6,0% (Vorjahr 15,0%). Dies ist aber in der gesetzlichen Intension der Förderleistung begründet.

Betrachtet man, wie viele Teilnehmende 6 Monate nach Ende der Förderung nicht mehr arbeitslos sind (Verbleibsquote), so ergibt sich ein adäquates Bild (Tabelle 6c).


Tabellenteil

Methodische Hinweise