Ende von 3G in allen Dienststellen* der Agentur für Arbeit Neumünster - Maskenpflicht gilt weiter

Es besteht allerdings weiterhin die Pflicht, eine Mund-Nasenschutz-Maske - nach Möglichkeit eine FFP2-Maske - im Dienstgebäude zu tragen.

26.04.2022 | Presseinfo Nr. 24

Ende von 3G in allen Dienststellen* der Agentur für
Arbeit Neumünster - Maskenpflicht gilt weiter


Kunden und Kundinnen, die zu einer persönlichen Beratung in die Agentur kommen, müssen ab dem 26.04.2022 nicht mehr nachweisen, dass sie genesen,
vollständig geimpft oder negativ getestet sind. Die so genannte „3-Regelung“ entfällt.
Es besteht allerdings weiterhin die Pflicht, eine Mund-Nasenschutz-Maske - nach Möglichkeit eine FFP2-Maske - im Dienstgebäude zu tragen.

Persönliche Beratungsgespräche finden grundsätzlich weiterhin nach Terminvereinbarung statt. Daneben besteht die Möglichkeit,
sich online oder telefonisch beraten zu lassen. Arbeitslosmeldungen können persönlich oder ebenfalls online erfolgen.
Erforderlich für die Onlinemeldung ist, dass der Personalausweis für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist.

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen finden sich unter:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden
https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/onlineausweisen/
das-brauchen-sie/das-brauchen-sie-node.html


So erreichen Sie die Agentur für Arbeit:
• über die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555-00 (Mo-Fr 8.00 bis 18.00 Uhr),
• über die 04321 / 943 300 (Mo, Di und Do 8.00 bis 14.00 Uhr, Mi 10.00 bis 14.00 Uhr und
Fr 8.00 bis 13.00 Uhr)


*Dies betrifft alle Dienststellen der Agentur für Arbeit in Neumünster, Rendsburg, Eckernförde
und Hohenwestedt.