Vorurteile behindern – Behinderungen nicht!

Menschen mit Behinderung haben es nach wie vor schwerer, eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu finden.

25.11.2022 | Presseinfo Nr. 59

Vorurteile behindern – Behinderungen nicht!

Woche für Menschen mit Behinderung vom 28.11. – 02.12.2022


Menschen mit Behinderung haben es nach wie vor schwerer, eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu finden. Die Woche vor dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen
am 3. Dezember 2022 nutzt deshalb die Agentur für Arbeit, um Arbeitgebende noch stärker für das Potential, das diese Menschen am Arbeitsmarkt bieten, zu sensibilisieren.

„Mit der Einstellung Mitarbeitender mit Behinderung erhalten Unternehmen oft besonders engagierte und motivierte Fachkräfte. Mehr als die Hälfte dieses Personenkreises bringt mindestens
eine abgeschlossene Ausbildung mit. Menschen mit Behinderung müssen häufig auch im Alltag Hindernisse überwinden und alternative Lösungsmöglichkeiten entwickeln. Mit
ihrem so erlernten und erprobten lösungsorientierten Vorgehen können sie oft auch sehr gut im Berufsleben punkten“, macht Michaela Bagger, Leiterin der Agentur für Arbeit Neumünster,
deutlich.

Obwohl Menschen mit Behinderung meist besonders loyal und einsatzfreudig sind, vielfach über einen qualifizierten Berufsabschluss verfügen und sich bei der Mehrheit die Behinderung
nicht auf die Beschäftigung auswirkt, müssen sie in besonderem Maße gegen Vorurteile angehen. Oft sind Arbeitgeber mit Blick auf rechtliche Fragen oder mögliche behinderungsbedingte
Einschränkungen aber auch nur unsicher.

Im Monat Oktober 2022 waren in Mittelholstein 517 Männer und Frauen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet. Das entspricht einem Anteil von 5,7 Prozent an allen Arbeitslosen.

„Es ist uns ein großes Anliegen, Menschen mit Behinderung den Start in die Berufsausbildung oder in eine neue Arbeitsstelle zu ermöglichen. Eventuelle behinderungsbedingte Einschränkungen
können durch finanzielle oder technische Hilfen kompensiert werden. Die Palette der Förderinstrumente reicht dabei von Gehaltszuschüssen für Arbeitgeber über Unterstützungsmöglichkeiten
bei der Ausstattung von behindertengerechten Arbeits- oder Ausbildungsplätzen bis hin zur individuellen Begleitung am Arbeitsplatz“, macht Bagger Mut.

Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beantworten die Expertinnen und Experten des gemeinsamen Arbeitgeber-Services (kostenfreie Rufnummer: 0800 4 5555 20).