Der Strukturwandel hat sich durch die Corona-Pandemie beschleunigt. Nutzen Sie die Zeit der Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen für die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Machen Sie sie fit für die Arbeit von morgen
Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockung auf 87 Prozent des Einkommens bis Ende 2021 verlängert. Bis Mitte des nächsten Jahres werden weiterhin die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Danach nur noch dann, wenn das Unternehmen die Mitarbeiter*innen in der Kurzarbeit weiterbildet. Die Förderung der Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit wurde vereinfacht:
- Die berufliche Weiterbildung, die in der Kurzarbeit begonnen wird, muss mehr als 120 Stunden umfassen. Darüber hinaus müssen sowohl die Weiterbildungsmaßnahme als auch der Bildungsträger zertifiziert sein. Die Lehrgangskosten werden in Abhängigkeit von der Betriebsgröße pauschal bezuschusst.
- Neu: Die Kurzarbeit kann auch genutzt werden, um an einem Vorbereitungslehrgang wie beispielsweise zum/zur Meister/-in, Techniker-/in oder Fachwirt/-in gemäß Aufstiegsfortbildungsgesetz teilzunehmen.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um Planung, Auswahl und Umsetzung Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen.