Arbeitslosmeldung: Ab dem 1. Januar 2022 auch online möglich

Agentur für Arbeit Neuruppin erweitert eService-Angebot in den Landkreisen Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz bequem von zu Hause oder unterwegs online arbeitslos melden von jedem Ort in den Landkreisen Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion als Voraussetzung notwendig

16.12.2021 | Presseinfo Nr. 55

Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden online arbeitslos melden. Dieser neue eService ist ein weiteres modernes digitales Angebot und macht ein persönliches Vorsprechen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.

Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Agentur für Arbeit werden ab dem 1. Januar 2022 um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht.

Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden ab dem neuen Jahr im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Dieser eService ist vor allem für unsere ländlich geprägte Region im größten Agenturbezirk Deutschlands ein weiterer Fortschritt im Bereich Digitalisierung,“ so Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin.

Wichtige Voraussetzung: Online ausweisen mit dem Personalausweis

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Dafür wird ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion bzw. ein anderer elektronischer Identifikationsnachweis (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion) benötigt. Zusätzlich braucht man ein Smartphone, auf dem die AusweisApp2 installiert ist, oder ein Kartenlesegerät für den entsprechenden Ausweis.

Persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin möglich

Die elektronische Arbeitslosmeldung ist der persönlichen Arbeitslosmeldung vor Ort gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich. Dies entfällt bei Nutzung des neuen Online-Angebotes. Die persönliche Arbeitslosmeldung kann auch nach dem Start des neuen eService im Rahmen der vor Ort bestehenden Öffnungszeiten weiterhin in den Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit Neuruppin erfolgen.

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter: